In der Vorwoche hatte Bröchler in Karlsruhe an einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts teilgenommen. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte geklagt, weil sie den Beschluss des Parlaments, die Wahl vom 26. September 2021 nur in einem kleineren Teil der Berliner Wahlbezirke zu wiederholen, für nicht weitgehend genug hält. Der Bundestag hatte im November 2022 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen, dass wegen Wahlpannen in 327 der 2256 Wahlbezirke und in 104 der 1507 Briefwahlbezirke neu gewählt werden muss.