Das Anliegen dahinter sei, soziale Sicherheit zu stiften, Schuldenspiralen zu vermeiden, Energiesperren zu verhindern und den Menschen die Angst zu nehmen, dass sie im Dunkeln oder Kalten sitzen müssten, sagte Kipping. Der Kreis der Antragsberechtigten sei vom Senat bewusst groß gefasst worden. Es gehe nicht nur um die Allerärmsten, sondern auch um Haushalte mit mittleren Einkommen - also rund 85 Prozent der Berliner Bevölkerung. «Das heißt, die Grenze ist ein Einkommen, das oberhalb des 2,8-Fachen des klassischen Wohnungsberechtigungsscheins liegt», erklärte Kipping. «Für einen Singlehaushalt bedeutet das 33.600 Euro Jahreseinkommen, für eine Alleinerziehende mit Kind 46.480.»