Das gilt von Donnerstag (1. Dezember) an, wie die Senatsverwaltung für Arbeit und Soziales am Freitag mitteilte. Die entsprechenden Bestimmungen seien inzwischen in Kraft getreten und im Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz verankert, hieß es.
Künftige Tariftreuepflicht bei öffentlichen Aufträgen
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Öffentliche Aufträge des Landes Berlin dürfen künftig nur noch Unternehmen bekommen, die sich an Tariflöhne halten.
Kein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen ohne Tarifbezahlung mehr
Die Tariftreuepflicht zielt nach Angaben der Senatsverwaltung darauf ab, dass Unternehmen ohne Tarifbezahlung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge keinen Wettbewerbsvorteil mehr dadurch haben, dass sie Tarifverträge nicht beachten müssten.
Qualität statt Lohndumping
Entsprechend dürften öffentliche Aufträge nur noch an Arbeitgeber gehen, die ihren Beschäftigten mindestens die Entgelte zahlten, die sich aus den jeweiligen Tarifverträgen ergeben. «Die Tariftreuepflicht schafft einen einheitlichen Rahmen für alle und fördert den Wettbewerb vorrangig über die Qualität der Arbeit statt über das billigste durch Lohndumping mögliche Angebot», sagte Arbeitssenatorin Katja Kipping (Linke).
Kontrolle durch Online-Tariftreueregister vereinfacht
Nach Angaben der Senatsverwaltung ist auch das sogenannte Tariftreueregister aufgebaut worden. Es soll die Kontrolle der Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen erleichtern. Die Online-Datenbank steht für diejenigen offen, die an der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge beteiligt sind, aber auch für andere Interessierte.