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Duales Studium: Rechtspflege bei der Berliner Justiz
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Berliner Hundehalter müssen ihre Vierbeiner seit Anfang des Jahres im Hunderegister eintragen. Die Übergangsfrist zur Registrierungspflicht läuft Ende Juni aus.
Die Übergangsfrist gilt für alle Hundebesitzer, die ihren Hund bereits vor dem 01. Januar 2022 gehalten haben. Der Eintrag im Register muss in diesen Fällen bis zum 01. Juli 2022 erfolgen. Die Nichtanmeldung eines Hundes gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Durch die seit Anfang des Jahres geltenden Registrierungspflicht können Hunde leichter identifiziert und Halter ausfindig gemacht werden. Weiterhin sollen statistische Auswertungen zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen möglich sein. Die Eintragung im Hunderegister ist gebührenpflichtig: Die Online-Anmeldung kostet 17,50 Euro, die telefonische oder schriftliche Registrierung 26,50 Euro.
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