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Berliner Hunderegister: Registrierpflicht für Hunde in Kraft

Jahres PK Fressnapf - Hund mit Kauknochen

Seit Anfang 2022 besteht für alle Berliner Hundehalter die Pflicht, ihre Vierbeiner in einem zentralen Register anzumelden.

Quelle: BerlinOnline
Weiterführende Informationen: Berliner Hunderegister
Veröffentlichung: 03. Januar 2022
Letzte Aktualisierung: 03. Januar 2022
 

Bislang galt in Berlin eine Chip-Pflicht für alle Hunde die älter als drei Monate sind. Mit der zusätzlichen Registrierungspflicht können laut der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz zukünftig Hunde leichter identifiziert und Halter ausfindig gemacht werden. Weiterhin sollen statistische Auswertungen zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen oder Kreuzungen möglich sein. Die Eintragung im Hunderegister ist gebührenpflichtig: Die Online-Anmeldung kostet 17,50 Euro, die telefonische oder schriftliche Registrierung 26.50 Euro.

Übergangsfrist bis Mitte 2022

Für alle, die bereits vor dem 01. Januar 2022 einen Hund halten, gilt eine Übergangsfrist: Der Eintrag im Register muss bis zum 01. Juli 2022 erfolgen. Die Nichtanmeldung eines Hundes gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die für das zentrale Register zuständige Senatsverwaltung hat das Unternehmen GovConnect GmbH mit der Führung des Hunderegisters Berlin beauftragt.

Autor:in: BerlinOnline
Veröffentlichung: 28. März 2024
Letzte Aktualisierung: 3. Januar 2022

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