Bei der AGH-Wahl sind etwa 2,5 Millionen Berlinerinnen und Berliner wahlberechtigt. Bei den BVV-Wahlen sind es rund 2,75 Millionen, darunter auch EU-Bürgerinnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus nicht abstimmen dürfen. Anträge für die Briefwahl sind bis zum 18. September (15 Uhr) möglich. Allerdings müssen die Wahlunterlagen mit den Stimmzetteln in jedem Fall am Wahltag, also am 20. September, um 18 Uhr eingetroffen sein. Treffen sie später ein, werden sie nicht berücksichtigt.