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Vier Böllerverbotszonen zum Jahreswechsel

Böllerverbotszone

Polizeibeamte stehen an der Böllerverbotszone am Alexanderplatz an einem Hinweisschild. (Archivbild)

Zum Jahreswechsel gelten in Berlin vier Pyrotechnikverbotszonen. Wie im vergangenen Jahr wird zudem in Mitte eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet.

Die Polizei Berlin veröffentlichte am 23. Dezember entsprechende Allgemeinverfügungen im Amtsblatt für Berlin.

Neue Verbotszone an der Admiralbrücke

Eine neue Verbotszone befindet sich an der Admiralbrücke in Kreuzberg. Erstmals gilt dort sowie in den angrenzenden Nebenstraßen und auf dem Spielplatz auf dem Mittelstreifen der Grimmstraße eine Böllerverbotszone. Weitere Verbotsbereiche befinden sich wie in den letzten Jahren am Alexanderplatz, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg und auf einem Teil der Sonnenallee. Das Verbot gilt vom Silvesterabend um 18 Uhr bis Neujahr um 6 Uhr. In den Verbotszonen sind lediglich Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk erlaubt, also pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1. Messer und Waffen sind verboten.

Waffen- und Messerverbotszone rund um die Silvesterfeier am Brandenburger Tor

Vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis zum 1. Januar, 6 Uhr, wird zudem rund um das Veranstaltungsgelände am Brandenburger Tor und der Straße des 17. Juni eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Diese umfasst den Großen Tiergarten sowie Teile des Hansaviertels und des Regierungsviertels. In diesem Bereich dürfen keinerlei Waffen oder Messer, inklusive Küchenmesser, mitgeführt werden.

Autor:in: BerlinOnline
Weiterführende Informationen: Informationen der Polizei zum Jahreswechsel
Veröffentlichung: 23. Dezember 2025
Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2025

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