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Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Wohnhäuser in Berlin

Die Bezirksämter arbeiten für die Beratung auch mit dem Mieterverein zusammen. (Symbolbild)

Der Berliner Senat hat die sogenannte Mietpreisbremse um vier Jahre verlängert. Sie gilt nun bis Ende 2029, wie der Senator für Wohnen, Christian Gaebler (SPD), mitteilte.

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die Miete damit höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Gaebler sprach von einem wichtigen Signal für Mieterinnen und Mieter. 

Mietpreisprüfstelle berät Betroffene

«Die Mietpreisbremse hilft nicht nur den betroffenen Mieterhaushalten, sondern trägt auch dazu bei, den im Mietspiegel abgebildeten Mietanstieg in der Stadt zu dämpfen.» Wer den Verdacht habe, dass bei Mietbeginn eine überhöhte Miete verlangt werde, solle sich an die Mietpreisprüfstelle des Senats wenden.

Umwandlungsverordnung bis 2030 verlängert

Der Senat verlängerte zudem die Umwandlungsverordnung um fünf Jahre bis Ende 2030. Diese verbietet die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden ab fünf Wohnungen. Es gelten aber diverse Ausnahmen. Die Umwandlung von Mietwohnungen sei ein wesentlicher Grund für den Verlust bezahlbaren Wohnraums und für Verdrängung, erklärte Gaebler. «Da Berlin weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt hat, ist es wichtig, weiterhin steuernd Einfluss auf das Umwandlungsgeschehen zu nehmen.» 

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 8. Dezember 2025
Letzte Aktualisierung: 11. November 2025

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