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Ergebnisse 1 – 20 von etwa 14200 für Pflegedienst

Ambulante Pflege

Ambulante Pflegedienste unterstützen den Verbleib von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Zuhause, indem sie im Bedarfsfall die pflegerische Versorgung sichern und den Alltag durch Hilfe im Haushalt erleichtern. mehr

Abteilung Pflege

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige finden hier: Pflege zu Hause, Tagespflege, vollstationäre Pflege, Einrichtungssuche, Beratungsangebote, sowie Anlaufstellen zu Beschwerden in der Pflege. Weitere Informationen. Bild: photocrew / Fotolia.com. mehr

Pflegedienste – BerlinFinder – Berlin.de

Verzeichnis für Pflegedienste: 12 Ergebnisse im BerlinFinder – Adressen, Kontakt, Öffnungszeiten, Anfahrt und mehr. mehr

Pflege zu Hause

Unterstützende Angebote für die Pflege zu Hause für Betroffene und pflegende Angehörige. mehr

Beratungsangebote

Telefon: 0800 59 500 59. Weitere spezialisierte Beratungsmöglichkeiten. Überforderung, Konflikte oder Gewalt. Finanzierung der Pflege. Fragen zu Verträgen oder Verbraucherrechten. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Angebote zur Unterstützung im Alltag und Selbsthilfe. Fremdsprachige Beratung. Kinder und Jugendliche. Digitalisierung in der Pflege. mehr

Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunkteberlin.de) beraten Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und andere Ratsuchende kostenfrei und unabhängig zu allen Fragen rund um Pflege und Alter. mehr

Kompetente Beratung - Pflegestützpunkte Berlin

Die Berliner Pflegestützpunkte sind wohnortnahe Anlaufstellen für ältere Menschen, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Sie informieren, beraten und unterstützen unabhängig und kostenfrei bei allen Fragen zur Pflege sowie rund ums Alter und im Vorfeld von Pflege. mehr

Rundschreiben Pflege Nr. 01/2019 über Leistungen der ambulanten HzP ...

Kurzüberblick wichtigste Punkte zur Anspruchsprüfung. Es handelt sich um pflegebedingte Leistungen für den ambulanten Versorgungsbereich. Sie sind im SGB XI in der Höhe insgesamt (digitale Pflegeanwendung + ergänzende Unterstützungsleistung bei deren Nutzung) auf maximal 50 Euro pro Monat begrenzt. mehr

Pflegegeld und Entlastungsbetrag | Berliner Familienportal

Inhaltsverzeichnis. Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen kombinieren. Pflege-Pauschbetrag entlastet Pflegende bei der Steuer. Information und Beratung. Pflegeversicherte mit Pflegegrad 2 bis 5 können bei der Pflegeversicherung die Zahlung von Pflegegeld beantragen. mehr

Hilfe zur Pflege - Dienstleistungen - Service Berlin

Für die ambulante Hilfe zur Pflege (in der eigenen Häuslichkeit oder einer Wohngemeinschaft). Für die Hilfe zur Pflege in einer vollstationären Einrichtung ist das Amt für Soziales des Wohnbezirks zuständig, in dem die antragstellende Person vor der Aufnahme in ein Heim gelebt hat. mehr

Fragen und Antworten zur Häuslichen Pflege

Inhaltsverzeichnis. Hinweise zur Benutzung. Grundlegende Informationen und hilfreiche Anlaufstellen. Die Versorgung zu Hause. Ambulante Pflegedienste. Teilstationäre oder vorübergehende vollstationäre Versorgung. Den Blick weiten. Hilfen für die, die pflegen. Besondere Unterstützungs- und Hilfebedarfe. Wenn Pflege zu Hause nicht (mehr) möglich ist. mehr

Wohnteilhabegesetz (WTG) und Verordnungen

Das Berliner Wohnteilhabegesetz ist in erster Linie ein Schutzgesetz für ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen, die in stationären Einrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften leben. mehr

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)

Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz umfassen: Pflegegeld für. Blinde, Taubblinde, hochgradig Sehbehinderte und. Gehörlose. Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz werden unabhängig vom sonstigen Einkommen und Vermögen gewährt, da sie keine Leistungen der Sozialhilfe sind. mehr

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege, die in Berlin von speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen angeboten wird. Reicht vorübergehend häusliche und teilstationäre Pflege nicht aus, besteht ab Pflegegrad 2 ein Anspruch auf Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen im Jahr. mehr

Hilfen zur Pflege

Hilfen zur Pflege werden nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zur Verfügung gestellt, wenn jemand wegen Krankheit oder Behinderung pflegebedürftig ist und den daraus resultierenden Hilfebedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann. mehr

Anlaufstellen bei Beschwerden im Pflegebereich

Unterstützung bei Beschwerden über ambulante Pflegedienste, Pflegeheime oder betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige in Berlin. mehr

Pflegeversicherung

Grundsätzlich gilt das Prinzip ‘Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung’. Das bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte auch in der Pflegeversicherung pflichtversichert sind. Wer hingegen privat krankenversichert ist, muss auch eine private Pflegeversicherung abschließen. mehr

Vergütungsformen in der Ambulante Pflege

Vergütung nach Zeiteinheiten. Pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen werden in Zeittakten von 5 Minuten vereinbart, zu denen in der Regel eine Einsatzpauschale je Pflegeeinsatz hinzutritt. Während der Pflegeeinsätze kann der vereinbarte Zeitumfang variabel genutzt werden. mehr

Anerkennung und Förderung von Angeboten zur ... - Service Berlin

Angebote zur Unterstützung im Alltag bieten Betreuungs- und Entlastungsangebote für Pflegebedürftige. Sie unterstützen Pflegebedürftige darin, ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und Pflegepersonen zu entlasten. mehr

Einrichtungssuche

Unter Einrichtungssuche erhalten Sie einen Überblick über die mit den Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe vereinbarten Vergütungen und Entgelte für Pflegeeinrichtungen in Berlin: Zur Einrichtungssuche. mehr