Drucksache - 0810/XX  

 
 
Betreff: Ausstellung von Sterbeurkunden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90 / Die GrünenBezStR Machulik
Verfasser:BezStR Machulik 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.06.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
10.10.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Bündnis'90/Die Grünen vom 04.06.2018
Vorlage z. K. vom 01.10.2018

Die Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung von Sterbeurkunden liegen derzeit bei ca. 4 Wochen, ab dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen im Standesamt.

Zwischenzeitlich lagen diese bei 7-8 Wochen, so dass hier wenn auch nicht vollumnglich zufriedenstellend so doch von einer erheblichen  Verbesserung gesprochen werden kann.

 

Das Bezirksamt hat auf die prekäre Personalsituation reagiert, indem dem Standesamt zwei zusätzliche Standesbeamtenstellen zur Verfügung gestellt wurden. Alle für die Personalauswahl zuständigen Stellen (Amts- und Büroleitung BüD, Personalservice, Personalmanagement  und Beschäftigtenvertretungen) haben es durch gemeinsame Anstrengungen geschafft, dass diese Stellen zum 01.09. bzw. 01.10.2018 adäquat besetzt werden können.

 

Dennoch sind bis Jahresende 5 weitere Standesbeamtenstellen vakant. Für diesen Zeitraum genügt das Personal nicht, allen Aufgaben des Arbeitsbereiches gleichermaßen zeitnah gerecht zu werden. Das Bezirksamt ist bemüht, diesen sensiblen Bereich angemessen auszufüllen. Aufgrund der speziellen Erfordernisse ist es jedoch bei Ausfällen nicht so leicht, wie an anderen Stellen Lösungen zu finden. Zwischenzeitliche Priorisierungen der Bearbeitung von Sterbeurkunden führt somit zu Verzögerungen beispielsweise bei Geburtsurkunden. gliche organisatorische Maßnahmen (z.B. Abholfach für Bestatter) wurden ergriffen.

 

Es bleibt zu hoffen, dass sich genügend qualifizierte Bewerber*innen finden, für die bereits berlinweit ein Mangel besteht. Das Aufgabengebiet ist wenig attraktiv dotiert. Daher wurden unter Beteiligung aller 12 Bezirke und der SenInnSport  berlinweite Bestrebungen zur erneuten Überprüfung der Besoldung/Eingruppierung der Standesbeamten angestoßen.

 

r die Entscheidung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird, muss die Kenntnis über den Tod vorliegen. Eine Sterbeurkunde ist dafür nicht notwendig. Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen, sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem man erfährt, dass man Erbe geworden ist. Auf welchem Wege man Kenntnis erhalten hat, ist unerheblich. r die Ausschlagung der Erbschaft ist eine Sterbeurkunde nicht zwingend erforderlich.

 

Anders verhält es sich bei der Beantragung eines Erbscheines: Um einen Erbschein zu beantragen, benötigt der Erbe die Sterbeurkunde des Erblassers und nach Möglichkeit auch das Testament. Hier gibt es jedoch keine gesetzlichen Fristen.

 

 

Berlin-Spandau, den 01.10.2018

Das Bezirksamt

 

 

KleebankMachulik

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat


 

 
 

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