Drucksache - 0810/XX
Die Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung von Sterbeurkunden liegen derzeit bei ca. 4 Wochen, ab dem Vorliegen der vollständigen Unterlagen im Standesamt. Zwischenzeitlich lagen diese bei 7-8 Wochen, so dass hier – wenn auch nicht vollumfänglich zufriedenstellend – so doch von einer erheblichen Verbesserung gesprochen werden kann.
Das Bezirksamt hat auf die prekäre Personalsituation reagiert, indem dem Standesamt zwei zusätzliche Standesbeamtenstellen zur Verfügung gestellt wurden. Alle für die Personalauswahl zuständigen Stellen (Amts- und Büroleitung BüD, Personalservice, Personalmanagement und Beschäftigtenvertretungen) haben es durch gemeinsame Anstrengungen geschafft, dass diese Stellen zum 01.09. bzw. 01.10.2018 adäquat besetzt werden können.
Dennoch sind bis Jahresende 5 weitere Standesbeamtenstellen vakant. Für diesen Zeitraum genügt das Personal nicht, allen Aufgaben des Arbeitsbereiches gleichermaßen zeitnah gerecht zu werden. Das Bezirksamt ist bemüht, diesen sensiblen Bereich angemessen auszufüllen. Aufgrund der speziellen Erfordernisse ist es jedoch bei Ausfällen nicht so leicht, wie an anderen Stellen Lösungen zu finden. Zwischenzeitliche Priorisierungen der Bearbeitung von Sterbeurkunden führt somit zu Verzögerungen beispielsweise bei Geburtsurkunden. Mögliche organisatorische Maßnahmen (z.B. Abholfach für Bestatter) wurden ergriffen.
Es bleibt zu hoffen, dass sich genügend qualifizierte Bewerber*innen finden, für die bereits berlinweit ein Mangel besteht. Das Aufgabengebiet ist wenig attraktiv dotiert. Daher wurden unter Beteiligung aller 12 Bezirke und der SenInnSport berlinweite Bestrebungen zur erneuten Überprüfung der Besoldung/Eingruppierung der Standesbeamten angestoßen.
Für die Entscheidung, ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen wird, muss die Kenntnis über den Tod vorliegen. Eine Sterbeurkunde ist dafür nicht notwendig. Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen, sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem man erfährt, dass man Erbe geworden ist. Auf welchem Wege man Kenntnis erhalten hat, ist unerheblich. Für die Ausschlagung der Erbschaft ist eine Sterbeurkunde nicht zwingend erforderlich.
Anders verhält es sich bei der Beantragung eines Erbscheines: Um einen Erbschein zu beantragen, benötigt der Erbe die Sterbeurkunde des Erblassers und nach Möglichkeit auch das Testament. Hier gibt es jedoch keine gesetzlichen Fristen.
Berlin-Spandau, den 01.10.2018 Das Bezirksamt
KleebankMachulik BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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