Abgeschlossenheitsbescheinigung

  • Was heißt das?

Bestätigung der baulichen Abgeschlossenheit von Wohnungen und anderen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen als Voraussetzung zur Schaffung von Einzeleigentum als Vorleistung für das Grundbuchamt.

  • Was muss ich beachten / mitbringen?

Hier werden ein Antrag und die Bauzeichnungen mit Nummerierung der einzelnen Wohnungen und den anderen nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in zweifacher Ausfertigung benötigt.

  • Antragsformular Abgeschlossenheitsbescheinigung

    DOTX-Dokument (28.6 kB)

  • Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Bauen, Planen und Gesundheit
Stadtentwicklungsamt
- Bau- und Wohnungsaufsicht -