Informationen zum Integrationsstatus in der Kindertagesstätte

Kinder benötigen häufig mehr Unterstützung, Begleitung und Förderung in der Kindertagesstätte, wenn ihre Entwicklung nicht dem Alter entspricht, weil z.B. Entwicklungsverzögerungen vorliegen oder eine Behinderung oder eine Erkrankung festgestellt wurde.
Das Jugendamt stellt dafür zusätzliche Personalmittel zur Verfügung, so dass diese Kinder von Heilpädagog*innen oder Integrationsfacherzieher*innen durch unterstützende Maßnahmen in den Gruppenalltag integriert und / oder spezifisch gefördert werden können.
Um diese Mittel zu erhalten, müssen die Eltern, über die Kindertagesstätte, beim Jugendamt einen Antrag stellen. Die Antragsformulare erhalten die Eltern in der Kindertagesstätte ihres Kindes. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Das Jugendamt benötigt hierfür den Antrag auf sozialpädagogische Förderung, den Antrag auf Zuordnung sowie einen Entwicklungsbericht der Kita.
Die Voraussetzung für eine Antragsprüfung sind eine Diagnose und die sogenannte Personenkreiszuordnung (Zuordnung zum § 2 SGB IX i.V.m. § 99 SGB IX bzw. gem. § 35a SGB).