Krisendienst für Kinder und Jugendliche

Die Mitarbeiter der Jugendämter sind verpflichtet, allen
Mitteilungen, die auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes
oder Jugendlichen hinweisen, nachzugehen.
Diese Mitteilungen können auch anonym erfolgen. Gesetzliche
Grundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz und das
Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) Kinder – und Jugendhilfe,
hier im besonderen § 8a SGB
VIII – Schutzauftrag bei
Kindeswohlgefährdung.
Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen können sich auch direkt an die Jugendämter und Notdienste wenden und um Beratung und Inobhutnahme bitten!
Kontaktdaten des Spandauer Krisendienstes:
Tel. (030) 90279- 5555 Fax: (030) 90279-Jeweils Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Bei akuter Gefahr für Leib und Leben ist die Polizei über den Notruf 110 oder die Feuerwehr über den Notruf 112 zu verständigen!
Rund – um – die Uhr sind folgende Notdienste für Sie
da:
- Berliner Hotline Kinderschutz: Tel. (030) 610066 Website
- Kindernotdienst Tel. (030) 610061 www.kindernotdienst.de
- Jugendnotdienst Tel. (030) 610062 www.jugendnotdienst-berlin.de()
- Mädchennotdienst Tel. (030) 610063 www.maedchennotdienst.de