Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – kurz GGV – ist ein Betriebsmodell, welches seit Mai 2024 nach § 42b EnWG umsetzbar ist. Dabei kann der Strom vom Dach über einen Gebäudestromnutzungsvertrag Letztverbrauchenden im Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist die viertelstündliche Erfassung sowohl der Erzeugung als auch der Verbräuche aller teilnehmenden Letztverbraucher durch Smart Meter. So kann in jedem Zeitintervall der Solar- und Reststrombezug der Parteien berechnet werden. Die Anlagenbetreibenden müssen vorab festlegen, wie der Solarstrom rechnerisch auf die Haushalte aufgeteilt wird – der sogenannte „Aufteilungsschlüssel“. Für die Reststromlieferung haben alle Parteien freie Anbieterwahl. Gegenüber anderen Stromliefermodellen ist die GGV von einigen Vorgaben zu Rechnungen, Verträgen und Stromkennzeichnungen nach EnWG befreit. Das verringert den bürokratischen Aufwand. Der eingespeiste Solarstrom wird entsprechend der jeweiligen Vermarktungsform
nach EEG vergütet.