Fördermittel zur Sicherung von Räumen für gemeinwohlorientierte Angebote von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verlängert die Antragsfrist zur Beantragung von Fördermitteln für Räume von sozial, integrativ und religionsübergreifend engagierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin zur Aufrechterhaltung ihrer gemeinwohlorientierten Angebote.

Bewerbungsverfahren

Zielgruppe

Förderberechtigt sind vorrangig kleinere religiöse und weltanschauliche Gemeinschaften, die ihren Sitz in Berlin haben, keine feststehend jährlich wiederkehrenden staatlichen Zuwendungen (bspw. im Rahmen von Staatsverträgen) erhalten und entsprechende gemeinwohlorientierte Angebote, wie bspw. Hilfs-, Beratungs- und Begegnungsangebote sowohl für die Mitgliedschaft als auch die Nachbarschaft, seit mind. 12 Monaten vorhalten.

Förderung

Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt stellt dazu Fördermittel für Netto-Kaltmieten für das letzte Quartal 2023 zur Verfügung. Die finanzielle Unterstützung ist auf bis zu maximal 75 % der Netto-Kaltmiete begrenzt. Die konkrete Fördersumme ergibt sich einerseits aus der Anzahl der bis zum 30. September 2023 eingegangenen förderfähigen Anträge und hängt anderseits von Quantität und Qualität der Angebote ab.

Antragstellung

Die Antragstellenden werden auf ihre Antragsberechtigung geprüft. Antragstellende haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben dem Nachweis eines Mietverhältnisses ebenso die Vorhaltung entsprechender gemeinwohlorientierter Tätigkeiten belegt. Die konkreten Angebote sind im Rahmen der Antragsstellung zu beschreiben.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Ausgeschlossen sind Doppelförderungen. Gefördert werden ausschließlich Mietausgaben.

Nähere Informationen sowie die konkreten Fördervoraussetzungen finden Sie in den Förderkriterien.

Der Bewilligungszeitraum für die eingereichten Anträge beginnt frühestens ab dem bewilligten Förderzeitpunkt, und endet spätestens am 31.12.2023.

Bewerbungen richten Sie zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de.

Die verlängerte Abgabefrist ist der 30.09.2023.

Hinweis für Anträge der ersten Frist

Anträge, die bis zum 31.08.2023 eingereicht wurden, können frühestens zum 01.09.2023 bzw. dem bewilligten Förderzeitpunkt gefördert werden.

Informationsveranstaltung

Am 07. September 2023 findet zusätzlich von 18:30 bis 19:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung sowie am 12. September 2023 von 18.30 bis 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in Präsenz (Brunnenstr. 188-190, 10119 Berlin) für interessierte Antragstellende statt.

Bitte melden Sie sich zu den jeweiligen Informationsveranstaltung im Vorfeld unter folgender E-Mail-Adresse bkrw-projekte@kultur.berlin.de an. Anmeldungen sind bis zum 06. September 2023 möglich.

Veranstaltungssprache ist deutsche Lautsprache. Schriftliche Fragen können im Vorfeld an die o.g. Mailadresse geschickt werden.

  • Förderkriterien mit Fristverlängerung zur Sicherung von Räumen

    Interessierte und Antragstellende können nachstehend die Förderkriterien und Unterlagen zur Antragstellung herunterladen.

    DOCX-Dokument (51.8 kB)

  • Antragsformular

    DOCX-Dokument (72.8 kB)

  • Verwendungsnachweis

    Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Erstellung eines Verwendungsnachweises bereits während der Antragstellung. Nach Antragsbewilligung ist für die Erstellung des Verwendungsnachweises das Verwendungsnachweisformular zu nutzen.

    DOCX-Dokument (54.7 kB)