Kulturetat stärkt Vielfalt, Exzellenz, Resilienz und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressemitteilung vom 15.12.2023

Zum Beschluss des Abgeordnetenhauses über den Doppelhaushalt 2024/2025 erklärt der Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Joe Chialo:

„Der Kampf um unseren Etat, die intensiven Debatten und die harte Arbeit in den vergangenen Monaten haben sich gelohnt: Noch nie war ein Kulturhaushalt so hoch. In den kommenden zwei Jahren wird er sogar erstmals über einer Milliarde Euro liegen. Allerdings sind auch die Herausforderungen gewachsen: Sich überlagernde Krisen, Teuerungen und Nachholbedarfe bei der Digitalisierung verschonen auch die Kulturszene unserer Stadt nicht. Daher brauchen wir eine kluge Schwerpunktsetzung und nachvollziehbares Agieren in allen Bereichen. Unser Doppelhaushalt 2024/2025 leistet dies. Wir müssen die kommenden zwei Jahre nutzen, uns krisenfest aufzustellen, den Reichtum und die Exzellenz unserer Kulturlandschaft zu erhalten und die Kultur in ihrer Bedeutung für unser Zusammenleben und als Kitt für unsere Gesellschaft zu wahren.
Ich danke den Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses für ihre Zustimmung zum Doppelhaushalt 2024/2025. Damit können wir in den kommenden zwei Jahren die Aufgaben angehen, die notwendig sind, um unsere Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt zu erhalten und den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. “

Für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt steht im Sachhaushalt ein Gesamtvolumen von 1.006 Millionen Euro für 2024 und 1.055 Millionen Euro für 2025 (2023: rund 918 Millionen Euro) zur Verfügung.

Im Koalitionsvertrag ist das Ziel verankert, „gute Arbeit“ zu fördern. So werden im Doppelhaushalt 2024/2025 die Tariferhöhungen bei allen institutionell geförderten Kultureinrichtungen auch weiterhin nicht zu Lasten der künstlerischen Etats gehen. Dafür stehen für 2024 13 Millionen Euro mehr als bisher und für 2025 26 Millionen Euro mehr für alle dauerhaft geförderten Kulturinstitutionen zur Verfügung. Neben den Tarifaufwüchsen wird die Unterstützung der Theater bei der Umsetzung der neuen Mindestgagen weiter vorangebracht werden (+1,5 Millionen Euro). Weiterhin gefördert wird das Projekt Fairstage, das sich für bessere Arbeitsbedingungen in den Berliner Sprechtheatern einsetzt.
Im Bereich der Bühnen konnten wie im Koalitionsvertrag vorgesehen die Privattheater gestärkt werden. Hierzu gehören die 15 konzeptgeförderten Häuser (u.a. die sophiensaele, die Tanzfabrik, das Ballhaus Naunynstraße oder die Vagantenbühne), die ihre Beschäftigten in den kommenden vier Jahren besser bezahlen können – dafür stehen rund 3,1 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Ebenso gestärkt werden die sogenannten Unterhaltungstheater wie das Chamäleon oder das Schlossparktheater (rund 1,9 Millionen Euro), die großen Privattheater wie das Berliner Ensemble und die Schaubühne, die zusätzliche Mittel für neue Spielstätten und Probebühnen erhalten (+ rund 1,5 Millionen Euro) oder die Tanzcompagnie Toula Limnaios (+ 75.000 Euro) sowie Ramba Zamba (+ 180.000 Euro). Bei den Landesbühnen erhält u.a. das Maxim-Gorki-Theater zusätzliche Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro.
Bei der Verbesserung der sozialen Standards liegt wie im Koalitionsvertrag vorgesehen ein Schwerpunkt auf den Kinder- und Jugendtheatern, die neben den Aufwüchsen im Bereich der Honorare/Gagen im Fall vom Grips Theater und dem Theater an der Parkaue zusätzliche Gelder für personelle Strukturverbesserungen und Investitionen in Höhe von rund 600.000 Euro erhalten. Auch für die im Koalitionsvertrag verankerte Stärkung der Literaturhauptstadt Berlin können die fünf Literaturhäuser insbesondere im Personalbereich für die Zukunft gestärkt werden, hierfür stehen 200.000 Euro mehr zur Verfügung.

Für Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare stehen für 2024 eine Million Euro mehr zur Verfügung als bisher, für 2025 sogar 2 Millionen Euro. Mit dem verabschiedeten Doppelhaushalt stehen erstmalig zusätzlich Mittel für die Berücksichtigung von Honoraruntergrenzen und Ausstellungshonorare für alle Sparten bzw. für die Projekte der Freien Szene zur Verfügung. Damit erfüllen wir eine Forderung der Freien Szene.
Mit dem Haushalt stärken wir Berlins Musikszene: Mehr als eine Million Euro stehen für Musikfestivals und Clubs zusätzlich zur Verfügung.
Wir lösen eines unserer Kernvorhaben ein und erhöhen die Mittel für Kulturveranstaltungen „dezentral und draußen“. So bekommt der Karneval der Kulturen zusätzlich 500.000 Euro für die Sicherung seiner Veranstaltung am Pfingstwochenende. Der Karneval der Kulturen war lange nicht auskömmlich finanziert, jetzt wird dieses Berliner Kulturereignis mit rund 1,5 Millionen Euro gefördert.
In Berlin haben sich insbesondere herausragende und international wahrgenommene Orte etabliert, dazu gehören u.a. Silent Green, C/O oder das Zentrum für Urbane Kunst. Diese werden mit dem Haushalt 24/25 deutlich gestärkt. Freie Theater- und Tanzgruppen mit internationaler Strahlkraft wie bspw. Nico and the Navigators, Rimini Protokoll und She She Pop leisten einen essenziellen Beitrag zur kulturellen Vielfalt Berlins. Sie erhalten in einem neuen Titel zusätzliche Mittel in Höhe von rund 600.000 Euro.

Es wurden außerdem erhebliche Mittel eingestellt, die die weitere strukturelle Stärkung der Gedenkstätten und Erinnerungskultur ermöglichen; dies gilt auch für den Ausbau des Polizeigefängnisses Keibelstrasse zum öffentlich zugänglichen Lern- und Erinnerungsort, die Gestaltung des Checkpoint Charlie und für die Aufarbeitung des Kolonialismus. Die Stiftung Stadtmuseum erhält insgesamt rund 1,2 Millionen Euro mehr ab 2025, um die Weiterentwicklung zu einem zeitgemäßen Ort für Stadtgeschichte und stadtgesellschaftliche Themen voranzutreiben. So kann am Köllnischen Park ein Museums- und Kreativquartier entwickelt, in das Museumsdorf Düppel investiert und das Querschnittsthema Migrationsgeschichte im Stadtmuseum konzeptionell neu aufgestellt werden. Für das Bauhaus-Archiv, das aktuell saniert und erweitert wird, können die erforderlichen Gelder zur Vorbereitung der Eröffnung und des künftigen Betriebs zur Verfügung gestellt werden (370.000 Euro ab 2025). Bei der Stiftung Berlinische Galerie kann ab 2024 eine Kompetenzstelle zum Umgang mit Nachlässen von Kunstschaffenden eingerichtet werden. Dadurch, dass für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz 7,5 Millionen Euro pro Jahr in den Haushalt eingebracht wurden, kann das Land Berlin seinen finanziellen Kofinanzierungsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen.

Die Beteiligung möglichst aller Berlinerinnen und Berliner am öffentlich geförderten Kulturangebot steht auf unserer Agenda ganz oben. Kulturelle Bildung ist hierbei ein zentrales Element. Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 stehen jährlich eine Million Euro für die „Jugendkulturinitiative“ zur Verfügung. Damit legen wir den Fokus auf Kulturangebote für junge Menschen an dezentralen Wohnorten. Für die Zukunftsfähigkeit des Kulturbereichs ist ein gekonnter Einsatz von Technologie und digitalen Möglichkeiten unabdingbar. Der neu eingerichtete „Fonds Digitaler Wandel“ bündelt bestehende Maßnahmen im Bereich des Digitalen Wandels des Kulturbereichs und ermöglicht uns in 2024 eine Konferenz zu Künstlicher Intelligenz in der Kultur auszurichten. Hierfür stehen insgesamt jeweils 14 Millionen Euro in 2024 und 2025 zur Verfügung.
Die Sicherung von Orten der Produktion und der Präsentation für Kunst und Kultur ist ein weiteres Hauptanliegen unserer Verwaltung. Mit dem nun beschlossenen Doppelhaushalt konnten wir Mittel (200.000 Euro pro Jahr) für die Fortführung des Kulturkatasters sichern, als wichtigstem Instrument, um raumbezogene Kulturdaten zu sammeln, darzustellen und nutzbar zu machen. Mit ebenfalls 200.000 Euro pro Jahr stehen Mittel für die Modellfläche TXL zu Verfügung. Die Entwicklung der Außenfläche auf dem ehemaligen Flughafen für vielfältige kulturelle Nutzungen ist ein spannendes Projekt, das eine breite Teilhabe ermöglichen soll und das Modellcharakter für eine nachhaltige Stadtentwicklung hat.

Für Künstlerinnen und Künstler ist die Lage auf dem Immobilienmarkt prekär. Mit Hilfe unseres Arbeitsraumprogramms versuchen wir hier entgegenzusteuern. Mit einem Plus in 2024 in Höhe von 1,5 Millionen Euro und in 2025 von 3 Millionen Euro gegenüber 2023 werden wir weiterhin zur Akquise und Sicherung von Arbeits- und Probenräumen für Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende und Darstellende Kunst inklusive Tanz, Musik, Literatur in dieser Stadt beitragen. Mit jeweils etwa eine Million Euro in 2024 und 2025 tragen wir zur Rettung der Uferhallen als wichtigem Kulturstandort Berlins mit überregionaler Bedeutung bei.
Der Architekturwettbewerb für das zentrale Eingangsgebäude für die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin ist entschieden. Mit 3,1 Millionen Euro (2024) und 4,2 Millionen Euro (2025) werden wir die Planung und Umsetzung des neuen Gebäudes, das als zentraler Anlaufpunkt des Technikmuseums die verschiedenen Bestandsgebäude baulich miteinander verbindet, weiter vorantreiben. Dank einer Millionen Euro in 2025 wird mit der Neustrukturierung und Sanierung des Bröhan-Museums begonnen werden können. Das Museum soll durch die neuen Räume in die Lage versetzt werden, zeitgemäße Sonder- und Dauerausstellungsformate zu gestalten, die eigene Sammlung zu bewahren und die Vermittlungs- und Bildungsarbeit adäquat durchführen zu können. Auch beim Friedhof der Märzgefallenen geht es voran. Nach der Durchführung eines Architektenwettbewerbs für das neue Besucherzentrum im Volkspark Friedrichshain wird mit einer Million Euro in 2024 und 750.000 Euro in 2025 an der Planung und Umsetzung dieses für die Nationale Gedenkkultur bedeutenden Ortes weitergearbeitet.

Die zwölf bezirklichen Jugendkunstschulen von Berlin werden in den Jahren 2024 und 2025 mit einem Gesamtbetrag von bis zu 3,2 Millionen Euro unterstützt. Im Fokus liegen der Ausbau der künstlerischen Bildungsangebote in allen Bezirken für alle Kinder und Jugendlichen und die Einführung einer einheitlichen, berlinweiten Vergütungsstruktur für die Honorarlehrkräfte, die das Prinzip „Gute Arbeit“ und die Gewinnung von Fachkräften stützt.
Mit insgesamt bis zu 400.000 Euro wird eine Untersuchung des Gebäudezustands in der bezirklichen Kulturarbeit in Bibliotheken, Musikschulen, Galerien und Regionalmuseen finanziert. Damit wird bis Ende 2025 erstmals ein Gesamtbild des erforderlichen Sanierungs- und Modernisierungsaufwandes vorliegen und damit eine Grundlage für Prioritätensetzungen.
Die Digitalisierung der Arbeitsprozesse in der bezirklichen Kulturarbeit kann mit 700.000 jährlich weiter vorangetrieben werden. 2024 wird eine gemeinsame Software für die bezirklichen Archive und Museen ausgeschrieben und eingeführt, die es erlaubt, Berlins Schätze übergreifend zu recherchieren und für Forschung und Kultur zeitgemäß zu erschließen.
Mit dem Haushalt 2024/2025 geht die Koalition die größer gewordene Herausforderung der Kofinanzierung von EU-Programmen an. Im Kulturbereich tritt Berlin für die zurückgehende Beteiligung der EU an geförderten Projekten ein und steigert sein Engagement um bis zu
2 Millionen Euro.

Das gesamtstädtische Interesse an der Verständigung und der Zusammenarbeit von Religions– und Weltanschauungsgemeinschaften kann in den kommenden Haushaltsjahren mit vielfältigen Projektförderungen weiter gestärkt werden. Der Schwerpunkt liegt hier bei Projekten, die die Religionsfreiheit, Toleranz und Verständigung unter den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und mit der Zivilgesellschaft im Focus haben.

Die im Haushalt etatisierten Mittel für die Stiftung Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum, als landesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts, konnten so erhöht werden, dass die Stiftung, als modernes Museum und Lern – und Begegnungsort, neue Möglichkeiten eröffnen kann, eine Brücke zwischen der jüdischen und nichtjüdischen Stadtgesellschaft zu bauen. Es werden im Haushaltsjahr 2024 65.000 Euro zusätzlich für die Organisation und die Koordination von Führungen und Seminaren und die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsjahr 2025 werden dann weitere zusätzliche Mittel für die Stelle eines Museumspädagogen veranschlagt.

Für die Engagement- und Demokratieförderung stellt das Abgeordnetenhaus mit dem neuen Haushalt deutlich mehr Mittel als in der Vergangenheit zur Verfügung. Der Senat wird so einen neuen Demokratiefonds für den Gesellschaftlichen Zusammenhalt einrichten können, 2024 und 2025 jeweils 10 Millionen Euro. Gestärkt werden sollen auch die bezirklichen Freiwilligenagenturen, die im Jahr 2024 mit zusätzlichen 100.000 Euro und im Jahr 2025 mit einem Plus von 450.000 Euro gefördert werden sollen, um die Freiwilligenarbeit vor Ort auszubauen. Auch in den Jahren 2024 und 2025 wird der Senat zusammen mit dem Abgeordnetenhaus einen Aktionstag „Berlin sagt Danke“ als Ausdruck der Wertschätzung und Anerkennung von freiwilligem Engagement in der Hauptstadt organisieren. Neu im Haushalt verankert sind Mittel für die Unterstützung der Zivilgesellschaft mit Räumen. Im Jahr 2025 stehen 350.000 Euro für Orte des Engagements zur Verfügung.

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