Veröffentlichung der Förderkriterien für Projekte aus dem Bereich Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Jahr 2023

Pressemitteilung vom 04.07.2022

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gibt die Kriterien zur Förderung von Projekten aus dem Bereich des Beauftragten für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Land Berlin bekannt.

1. Förderschwerpunkte
Für das Haushaltsjahr 2023 gibt es zwei Förderschwerpunkte. Zum einen die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religionen- und Weltanschauungsgemeinschaften sowie zum anderen die Förderung religions-, sozial- und integrationspolitischer Projekte muslimischen Lebens in Berlin.

2. Antragstellende
Für die Förderung können sich Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure und Einzelpersonen bewerben.

3. Bewerbungsverfahren
Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die aktuellen Antragsformulare sind unter https://www.berlin.de/sen/kulteu/religion-und-weltanschauung/projektfoerderung/ veröffentlicht.

Die Abgabefrist ist der 15. September 2022.

Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw.projekte@kultur.berlin.de. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.