Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan erhält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.
Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Für Projekte, die 2023 durchgeführt werden sollen, ist die Abgabefrist der 15.09.2022.
Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw.projekte@kultur.berlin.de. Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.
Hinweise für Projekte 2022
Die Antragsfrist für Projekte, die 2022 durchgeführt werden, ist abgelaufen.
Bewilligte und abgeschlossene Projekte können die aktualisierten Unterlagen für die Erstellung des Verwendungsnachweises verwenden.