Weitere Hilfsangebote für freie Kulturschaffende

Es ist uns bewusst, dass ein großer Teil künstlerischer freier Arbeit oft auch ohne schriftliche Vertragsabschlüsse geleistet wird, bzw. Verträge erst kurzfristig, häufig auch erst am Veranstaltungstag unterzeichnet werden. Um kurz- und langfristig Ansprüche auf Hilfs-/Ersatzleistungen klären zu können, ist es jetzt umso wichtiger, Ihre Ausfälle bzw. erwarteten Einnahmen so umfassend wie möglich zu dokumentieren: Datum, Zeit, Honorar, Veranstalter, Vertrag bzw. Honorarverabredungen per Email, Hochrechnungen auf Monat/Jahr.
Achten Sie zudem bei zukünftigen Vertragsabschlüssen auf Regelungen zu Ausfallhonoraren.

  • Ich bin Künstler*in und durch die Corona-Krise in eine existentielle Notlage gekommen. Kann ich bei der Deutschen Künstlerhilfe finanzielle Unterstützung beantragen?

    Die Deutsche Künstlerhilfe ist eine Ehrengabe des Bundespräsidialamtes und kommt als Nothilfe für Covid-19-bedingte Ausfälle nicht in Betracht. Bitte nutzen Sie andere Sofort-Hilfemaßnahmen des Landes Berlin bzw. des Bundes.

  • Welche Erleichterungen gibt es bei der Künstlersozialkasse (KSK)?

    Die KSK hat verschiedene Regelungen für Zahlungserleichterungen geschaffen. Dazu gehören z.B. die Stundung oder Ratenzahlung von Beiträgen oder das Fortbestehen der Versicherungspflicht auch bei Nichterreichung des jährlichen Mindesteinkommens von 3900,- €. Weitere Informationen der KSK finden Sie hier

  • Welche Nothilfemaßnahmen gibt es im Land Berlin?

    Im Land Berlin wurden – in Kombination mit Mitteln des Bundes – zwei Soforthilfeprogramme zur Verfügung gestellt: Soforthilfe I & Soforthilfe II.
    Soforthilfe I adressiert kleine und mittlere Unternehmen bis zu 250 Mitarbeitenden und wird als Darlehen ausgereicht. Aufgrund des hohen Antragsvolumens ist die Annahme von Anträgen zurzeit ausgesetzt, bis sich das Land zum weiteren Vorgehen verständigt hat. Die Bearbeitung bereits eingereichter Anträge wird fortgesetzt.
    Soforthilfe II ist ein nicht zurückzuzahlender Zuschuss, der sich an Berliner Kleinunternehmer*innen mit max. 5 -10 Beschäftigten, Solo-Selbstständige und Freiberufler*innen, also auch an die freien Kulturschaffenden, richtet. Ursprünglich waren in diesem Topf Landes- und Bundesmittel abrufbar. Inzwischen wurde diese Mittelkombination in ein einheitliches Bundesprogramm überführt, das auf die Deckung von Betriebskosten zielt. Fragen zur Soforthilfe II beantwortet die IBB in ihren FAQs.

  • Welche Hilfsangebote gibt es vom Bund?

    Eine Aufstellung der Hilfsmaßnahmen des Bundes finden Sie hier

  • Kann ich als selbstständige*r Kulturschaffende*r mit steuerlichen Erleichterungen rechnen?

    Selbständige, die wegen der Ausbreitung des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote in Abstimmung mit ihrem zuständigen Finanzamt nutzen. Dazu gehören die Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer auf Antrag; Stundung fälliger Steuerzahlungen; Erlass von Säumniszuschlägen; Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen

  • Ich wurde auf behördliche Anordnung in Quarantäne gesetzt und habe dadurch Einkommenseinbußen. Kann ich diese geltend machen?

    Ja. Wurde Ihre Quarantäne vom Gesundheitsamt angeordnet, stehen Ihnen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Entschädigungszahlungen zu.
    Weitere Informationen

  • Ich kann die Miete für mein*e*n Spielstätte/Projektraum/Atelier/Probenraum/Arbeitsraum zurzeit nicht aufbringen. Muss ich mit einer Kündigung rechnen?

    Der Bund hat aufgrund der Corona-Krise das Recht der Vermieter zur Kündigung von Wohn- als auch Gewerbemietverträgen eingeschränkt. Entstehen im Zeitraum 01.04.2020 – 30.06.2020 aufgrund von Covid 19 Mietschulden, darf der Vermieter das Mietverhältnis deswegen nicht kündigen. Weitere Informationen

  • Kann ich für meine Mitarbeiter*innen Kurzarbeit beantragen? Welche Regelungen gelten dafür zurzeit?

    Betriebe, die von Arbeitsausfällen betroffen sind, können für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Der Bund hat Erleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Entsprechende Informationen finden Sie hier.
    Auch Selbstständigen mit bis zu 5 Angestellten bzw. Kultureinrichtungen wird empfohlen, sich dazu an die für sie zuständige Agentur für Arbeit zu wenden. Im Wege des Kurzarbeitergeldes erstattet die Arbeitsagentur bis zu 60 bzw. 67 % der Personalkosten zzgl. derzeit auch 100% der Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber kann dabei die Entgelte auf 100% aufstocken, falls er dazu in der Lage ist, so dass die Beschäftigten trotz Kurzarbeit keinerlei finanzielle Einbußen hätten.

  • Hat die Ausbreitung des Corona-Virus und damit verbundene Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt arbeitsrechtliche Auswirkungen?

    Zu diesem Thema stellen bspw. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund übersichtliche Informationssammlungen bereit. Dabei geht es bspw. um Regelungen zu Homeoffice, Kinderbetreuung, Kurzarbeit, Kündigung oder Arbeitsschutz.

  • Ich habe Ideen/suche nach Ideen, die die Bewältigung der Corona-Krise in Berlin unterstützen können. Wohin kann ich mich wenden?

    Das CityLab der Technologiestiftung Berlin hat unter Hack the crisis hat eine Projektplattform eröffnet, um diesbezüglich interdisziplinär Ideen zu sammeln und Informationen weiterzugeben.