Anstalten öffentlichen Rechts

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist zuständig für die Anstalten öffentlichen Rechts

Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) sind öffentlich-rechtliche Unternehmen, die jeweils mit einer öffentlichen Aufgabe – oft im Rahmen der Daseinsvorsorge – betraut sind. Die jeweilige Aufgabe ist gesetzlich zugewiesen und das Verhältnis zwischen der jeweiligen Anstalt und ihren Nutzerinnen und Nutzern durch eine entsprechende Satzung geregelt. Oberstes Ziel ist die Sicherung einer nachhaltigen Daseinsvorsorge bei wirtschaftlicher Unternehmensführung und unter Beachtung gesellschaftspolitischer Rahmenbedingungen (Sozialauftrag).

Bis 1994 wurden die BSR, BVG und BWB als Eigenbetriebe des Landes geführt. Die Änderung der Rechtsform sollte ihnen mehr eigenverantwortliches, unternehmerisches Handeln ermöglichen sowie größere Flexibilität zum Beispiel in der Personalwirtschaft, den Investitionen sowie Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen.

In ihrer Zuständigkeit berichtet die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe an das Abgeordnetenhaus, erteilt diesem Auskunft, übt die Rechtsaufsicht über die drei Unternehmen aus und nimmt die Eigentümerrechte und -pflichten des Landes Berlin wahr.

Ihre Ansprechpartnerin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe entnehmen Sie bitte der rechten Spalte auf der jeweiligen Seite.

Kennzahlen zu BVG, BSR und BWB

Die Unternehmen zählen zu den größten Investoren und Arbeitgebern Berlins.

Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser drei Anstalten lag 2021 bei rd. 950,4 Mio. EUR, wobei rd. 440 Mio. EUR auf die BWB, rd. 57 Mio. EUR auf die BSR und rd. 453,4 Mio. EUR auf die BVG entfielen.

Die drei Unternehmen beschäftigten 2021 insgesamt 23.855 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 964 Auszubildende.

Detailinformationen:

Antrag nach der Verordnung über den Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Wasserversorgung Berlins und deren Benutzung (WAVO)