Präsidentin Karin Klingen vor dem Abgeordnetenhaus am 13.2.2025
(Es gilt das gesprochene Wort)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Ich freue mich, dass ich Ihnen heute den aktuellen Jahresbericht des Rechnungshofs vorstellen kann.
Spontan verbindet wahrscheinlich nicht jeder mit dem Rechnungshof das Gefühl der Freude. Neulich erst sagte eine Nachbarin zu mir: Ach, der Rechnungshof, das sind doch die, die immer nur kritisieren. Das mag auf den ersten Blick so wirken. Wir bleiben aber nicht bei der Kritik stehen. Sondern verbinden sie mit Anregungen und Hinweisen für Verbesserungen.
Und das Besondere an den Äußerungen des Rechnungshofs ist: Sie bekommen von uns eine unabhängige Einschätzung! Das ist nicht immer angenehm. Hat aber einen eigenen Wert. Wie zum Beispiel bei dem Thema, das in den vergangenen Monaten die ganze Stadt beschäftigt hat: die Haushaltslage.
Da haben wir einen langen Weg und schwierige Diskussionen hinter uns. Vor etwa 1 Jahr habe ich hier im Abgeordnetenhaus vor einer Haushaltskrise gewarnt. Ich habe an Sie appelliert, dass der Haushalt dringend konsolidiert werden muss.
Sie haben dann umgesteuert und Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 3 Mrd. € beschlossen. Das war ein erster wichtiger Schritt. Aber der Kurswechsel kam sehr spät, erst kurz vor Ende des letzten Jahres. Und das Verfahren war chaotisch und intransparent. Viele Einsparentscheidungen kamen für die Betroffenen überraschend. Auch jetzt bestehen noch immer Unsicherheiten.
Statt Titel zu kürzen haben Sie qualifizierte Sperren verhängt. Damit haben Sie die endgültige Entscheidung, wo konkret eingespart werden soll, weiter offengelassen. Aber immerhin: Es ist Ihnen gelungen, die große Finanzierungslücke für das Jahr 2025 zu schließen. Das war richtig.
Jetzt heißt es: Halten Sie weiter Kurs! In den nächsten Haushalten drohen noch immer große Defizite. Berlin braucht einen dauerhaft strukturell ausgeglichenen Haushalt. Dafür müssen Sie alle Aufgaben, Standards und Strukturen auf den Prüfstand stellen. Das letzte Jahr hat gezeigt, was passiert, wenn schwierige politische Entscheidungen in die Zukunft verschoben werden. Der richtige Zeitpunkt für eine strukturelle Konsolidierung ist genau jetzt im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den neuen Doppelhaushalt.
Aktuell wird die Aufnahme von Notlagenkrediten im Zusammenhang mit den Kosten für Geflüchtete geprüft. Ob eine Notlage vorliegt, das werden Sie, die Abgeordneten dieses Hauses, entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu wichtige Leitplanken gesetzt.
Sie als Parlament müssen ausführlich und nachvollziehbar darlegen:
• was genau die Notsituation ist,
• warum diese Notsituation unvorhergesehen und durch den Staat nicht beeinflussbar ist und
• warum gerade diese Situation zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage Berlins führt.
Eines ist jedenfalls klar: finanzielle Nöte allein rechtfertigen keine Notlage.
Berlin hat leidvolle Erfahrungen mit der Aufnahme von Notlagen-Krediten. Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurden Kredite in Höhe von mehr als 7 Mrd. Euro aufgenommen. Diese Kreditaufnahme erfolgte damals zu pauschal und hat eine milliardenschwere Haushaltsblase erzeugt. Das ist die wesentliche Ursache für das in den letzten Jahren überhöhte Ausgabenniveau im Land.
Das darf sich nicht wiederholen. Deshalb appelliere ich an Sie:
Lernen Sie aus der Vergangenheit! Achten Sie darauf, dass die vermeintlichen finanziellen Rettungsringe von heute nicht zum undurchsichtigen Schuldenberg von morgen werden. Das gilt im Übrigen auch für das Thema finanzielle Transaktionen. Der Rechnungshof wird beide Themen konstruktiv beratend begleiten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war gestern bei der sehr würdigen Feierstunde zum Wechsel der Richter am Verfassungsgerichtshofs. In den Reden kam das hohe Vertrauen in die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Ausdruck. Deshalb lassen Sie mich eine Bemerkung machen zu der Rolle des Verfassungsgerichtshofs bei der Berliner Schuldenbremse.
Morgen wird vor dem Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein die Frage verhandelt, ob die Folgen des Angriffskriegs gegen die Ukraine eine Notlage im Sinne der Schuldenbremse darstellen. Leider kann es ein solches Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin nicht geben.
Vor kurzem hat der Verfassungsgerichtshof NRW – in einem vergleichbaren Sachverhalt wie in Berlin – entschieden, dass eine einfachgesetzliche Schuldenbremse vor dem Verfassungsgericht nicht überprüft werden kann. Davor hatten wir bereits im Gesetzgebungsprozess gewarnt.
Und nein, das ist keine gute Nachricht, wenn die Schuldenbremse nicht überprüft werden kann. Denn gerade die verfassungsrechtliche Kontrollmöglichkeit von wichtigen parlamentarischen Entscheidungen trägt zu mehr Vertrauen in die Politik bei.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Jahresbericht finden sie weitere wichtige Ergebnisse unserer Prüfungen. So zum Beispiel zur unzureichenden Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots bei Ferienwohnungen. Den Bezirksämtern fehlten digitale Tools, um aktiv und automatisiert illegale Ferienwohnungen zu ermitteln. Hier zeigt sich ein Problem, das uns regelmäßig bei unseren Prüfungen begleitet. Die mangelhafte Digitalisierung der Berliner Verwaltung. Berlin muss hier endlich vorankommen! Sonst wird es in Zukunft keine funktionierende Verwaltung geben können.
Eine weitere Prüfung betrifft die überhöhten Vergütungen der Vorstände in Landesunternehmen. Aktuell gibt es im Land Berlin – anders als in anderen Bundesländern – keine konkreten Vorgaben zur Höhe von Vorstandsbezügen in Landesunternehmen. Die Bezüge der geprüften Unternehmensvorstände übertreffen die Bezüge von Senatsmitgliedern und sind auch im Vergleich zueinander nicht plausibel.
Einige weitere Beiträge des Jahresberichts nenne ich hier aufgrund der großen Bandbreite der Themen nur exemplarisch wie:
- die ausufernde Altersversorgung beim RBB,
- die deutlich zu langsame Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes oder
- die massiven Ausfälle bei der Besteuerung von ausländischen Online-Händlern.
Der Rechnungshof hat auch in diesem Jahr beraten. Mit unseren Beratungsberichten zur Geschäftsprozessoptimierung und zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts wollen wir zum Bürokratieabbau beitragen. Gerade im Bereich der Zuwendungen überfordert die Bürokratie häufig Verwaltung und Zuwendungsempfänger. In unserem Bericht machen wir umfassende Vorschläge zu einer Vereinfachung. Diese haben wir auch der Projektgruppe des Senats zur Reform des Zuwendungsrechts vorgestellt. Dabei haben wir eine gemeinsame Zielsetzung und beachtliche Übereinstimmungen festgestellt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
In den nächsten Wochen werden wir an Anhörungen von Ausschüssen des AGH zu den Themen der Vergütung von Vorständen in Landesunternehmen sowie zur Vereinfachung des Zuwendungsrechts teilnehmen. Ich freue mich, dass unsere Prüfungen auf so großes Interesse stoßen und es bereits jetzt zu einem Austausch mit dem Senat und dem Abgeordnetenhaus kommt. Das empfinden wir als große Wertschätzung für unsere Arbeit.
Und ich komme nochmal auf meine Nachbarin zurück. Ja, der Rechnungshof ist kritisch, aber das ist kein Selbstzweck. Wir wollen, dass durch unsere Arbeitsergebnisse ein konstruktiver Austausch entsteht, der Berlin voranbringt. Deshalb freue ich mich ganz besonders auf die weitere Beratung des Jahresberichts im Unterausschuss Haushaltskontrolle. Diese Beratungen sind immer zielführend und konstruktiv. Dafür danke ich Ihnen.
Last but not least möchte ich auch denjenigen danken, ohne die es diesen Jahresbericht des Rechnungshofs nicht geben würde. Den Mitgliedern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs.
Vielen Dank.