Wildtierhaltung im Zirkus jetzt beenden

Die Tierschutzbeauftragten der Länder begrüßen den Antrag “Wildtierhaltung im Zirkus jetzt beenden” der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und fordern die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages dringlich auf, die Zustimmung des Antrags zu empfehlen. Die öffentliche Anhörung, bei der auch die Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin als Sprecherin der Gruppe der OLandestierschutzbeauftragten vertreten war, fand heute im Agrarausschuss des Deutschen Bundestages statt.
In ihrer Stellungnahme an die Ausschussmitglieder macht die Landestierschutzbeauftragte deutlich, dass es keine Alternative gibt für ein umgehendes Nachstellverbot und anschließende anderweitige pflegliche Unterbringung aller Tiere, für die eine artgerechte Haltung in nicht ortsfesten Bedingungen unmöglich ist, und diese zeitnah erfolgen muss.

Die Fachtierärztin für Tierschutz und Tierschutzethik Diana Plange führte aus:

„Für die Beurteilung ist insbesondere der § 2 TierschG in diesem Fall relevant, dessen erster Satz lautet:

„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.”

Dies zeigt, was das Gesetz verlangt und welchen „Grundbedürfnissen“ (Zitat BVerfG, 1999) der Verordnungsgeber und die Praxis folgen müssen.
Gleichzeitig verlangt der Art.20a GG – über alle Parteigrenzen und Koalitionszwänge hinweg – von jedem von uns, unser tägliches Handeln dahingehend zu prüfen, ob es dem seit dem Jahr 2002 im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz gerecht wird und dessen Umsetzung in die Praxis befördert. Es wurde nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz bisher versäumt, dies breit angelegt in die Umsetzungsphase zu bringen. Ich kann nur vollziehen, was ich zuvor verstanden habe, und das ist die grundlegende Aufwertung des Tierschutzes als Verfassungsnorm und dessen Reichweite.
Es sollten im Zirkus nur Tiere gehalten werden, die ihr artgemäßes Verhalten in allen Funktionskreisen ausführen können.“

Nicht nachzuweisen sei bisher allerdings, so Plange weiter, dass eine verhaltensgerechte Haltung der streitbefangenen Tiere unter den Bedingungen nicht ortsfester Zirkushaltung überhaupt möglich ist.
Dagegen gilt es als wissenschaftlich anerkannt, dass die Tiere durch dauerhafte Unterdrückung ihres angeborenen Verhaltensrepertoires erheblich leiden müssen und dies definitiv nicht durch mehr Beschäftigung verhindert werden kann.
Trotzdem werden die seit langen Jahren vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Ethologie und die daraus in vielen Ländern zwingend erfolgten Verbote einer Wildtierhaltung im Zirkus in Deutschland weiterhin ignoriert. Eine wirklich plausible Erklärung gibt es dafür nicht.
Die Tierschutzbeauftragten der Länder fordern daher dringlich, das durch den Bundesrat schon mehrfach beschlossene Verbot der Haltung mindestens bestimmter Tiere wildlebender Arten endlich umzusetzen.

  • Antrag Wildtierhaltung im Zirkus jetzt beenden

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  • Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten zum Antrag "Wildtierhaltung im Zirkus jetzt beenden"

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  • Kurze Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten zum Antrag "Wildtierhaltung im Zirkus jetzt beenden"

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