Interview über Umsetzungsdefizite Richtlinie 2010/63/EU

Berliner Landestierschutzbeauftragte Dr. Kathrin Herrmann und Dr. Christoph Maisack (1. Vorsitzender Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.) im Interview mit dem Deutschlandfunk: Weiterhin schwerwiegende Verstöße im deutschen Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung gegen die Pflicht zur Umsetzung EU-Tierversuchs-Richtlinie (2010/63/EU)

Das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 18.06.2021 (BGBl. I Nr. 34 S. 1828) ist mit der ausdrücklichen Zielsetzung erlassen worden, „die vollumfängliche Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU
in das deutsche Recht sicherzustellen“ und „die von der EU-Kommission in deren Schreiben vom 25.07.2019 vorgetragenen Umsetzungsdefizite zu beseitigen“ (Bundesregierung in: BT-Drs. 19/27629, S. 1).
Gleiches gilt für die Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung durch Verordnung vom 11.08.2021 (BGBl. I Nr. 54 S. 3570). Trotzdem bestehen zahlreiche Umsetzungsdefizite weiterhin fort.

Nachdem Dr. Herrmann und Dr. Maisack die Umsetzungsdefizite bereits in einer Stellungnahme ausgearbeitet hatten, standen sie auch dem Deutschlandfunk-Format „Umwelt und Verbraucher“ Rede und Antwort. Sie können den Beitrag hier nachhören:

Deutschlandfunk – Interview Frau Dr. Kathrin Herrmann und Herr Dr. Christoph Maisack(Link führt zum Beitrag auf der Homepage des Deutschlandfunks

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