Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung.
Ärztliche Leistungen, die darüber hinausgehen, sind vom Patienten privat zu bezahlen, wenn der Patient oder die Patientin diese Leistungen wünscht. Voraussetzung ist, dass der Vertragsarzt vorher die schriftliche Zustimmung des Versicherten eingeholt und auf die Pflicht zur Übernahme der Kosten hingewiesen hat.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind beispielsweise Leistungen, deren Nutzen nicht ausreichend belegt ist oder die noch nicht einer Nutzenbewertung unterzogen wurden. Zu den IGeL gehören auch Zusatzvorsorgeuntersuchungen, Atteste, soweit sie nicht von gesetzlichen Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen, und Reiseimpfungen.
Bei der Entscheidung, ob sie die angebotene Leistung in Anspruch nehmen und damit einen privatrechtlichen Vertrag mit der Praxis eingehen oder ob sie auf die angebotene und oft auch empfohlene Leistung verzichten wollen, fühlen sich viele Versicherte allein gelassen.
Hier setzt der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund an:
- Nutzen und Schaden Individueller Gesundheitsleistungen werden nach hohem wissenschaftlichen Standard bewertet und allgemeinverständlich dargestellt.
- Versicherte können sich informieren, welche Behandlungen bei dem entsprechenden Krankheitsbild von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.