Die Bundesagentur für Arbeit bereitet aktuell die Einführung der sogenannten Online-Vertretung vor.
Die Funktion soll voraussichtlich im ersten Quartal 2026 freigeschaltet werden.
Damit ist es möglich, dass Kundinnen und Kunden der Jobcenter sich in Leistungsangelegenheiten auch online durch andere Personen vertreten lassen. D.h. die Vertretung kann digital Anträge stellen, Postfachnachrichten an das Jobcenter senden und Nachweise einreichen.
Bei Interesse reichen Sie gern bereits jetzt die untenstehende Vertretungsvollmacht in Ihrem Jobcenter ein.
Wichtige Voraussetzungen für die Online-Vertretung:- Für die Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich. Bereits bestehende Vertretungsvollmachten umfassen nicht die Online-Vertretung. Die Vollmacht hierfür muss explizit erteilt werden. Eine Mustervollmacht finden Sie im Folgenden.
- Die vertretende Person muss selbst auch über ein Online-Konto bei jobcenter.digital verfügen.
- Zunächst ist die Vertretung nur durch Privatpersonen möglich (sogenannte Bevollmächtigte nach § 13 SGB X). Die Vertretung durch Dritte, wie z.B. Anwälte, Kanzleien oder Berufsbetreuer wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt online zur Verfügung gestellt.