Informationen des Jobcenter Berlin Mitte für Geflüchtete aus der Ukraine
Інформація для українських біженців від центру зайнятості Берлін Мітте
Informationen des Landes Berlin für Geflüchtete aus der Ukraine
Інформація для українських біженців від уряду землі Берлін
Weitere Leistungen
Einmalbedarfe
Erstausstattung für Kleidung, Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Die Übernahme von Kosten für Bekleidung bei Schwangerschaft und Erstausstattung bei Geburt ist auf Antrag möglich. Der Anspruch hierauf besteht ggf. auch, wenn Sie regulär keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Weiter ist in besonderen Lebenslagen eine Übernahme von Kosten für Bekleidung möglich.
Bitte reichen Sie eine Aufstellung der benötigten Bekleidungsstücke und Ausstattung über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über Ihren Antrag entscheiden kann.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung. Gewährt werden die benötigten Bekleidungsstücke und die entsprechenden Maximalbeträge bzw. Pauschalbeträge für die Beschaffung der Kleidung und/oder der Babyausstattung.
Weitere Informationen erhalten Sie im Rundschreiben der Senatsverwaltung.
Wohnungserstausstattung
Die Übernahme von Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung ist auf Antrag möglich, wenn ein neuer Haushalt gegründet wird und keine Haushaltsgegenstände zur Verfügung stehen.
Eine Kostenübernahme ist auch möglich, wenn innerhalb eines bestehenden Haushaltes neue Bedarfe bestehen, beispielsweise wenn ein Kind für ein Babybett zu groß geworden ist.
Bitte reichen Sie eine Aufstellung der benötigten Haushaltsgegenstände über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über Ihren Antrag entscheiden kann.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung. Gewährt werden die benötigten Haushaltsgegenstände und die entsprechenden Maximalbeträge bzw. Pauschalbeträge für die Beschaffung.
Eine Übernahme der Kosten für den Ersatz defekter Geräte und/oder Möbel ist in der Regel als Zuschuss nicht möglich (ggf. Antrag auf Darlehen).
Der Anspruch hierauf besteht ggf. auch, wenn Sie regulär keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Orthopädische Schuhe und therapeutische Geräte
Die Übernahme des Eigenanteils für die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen ist möglich. Zudem können die Kosten für die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten übernommen werden.
Auch eine Brille kann als therapeutisches Gerät gelten, daher ist die Kostenerstattung für eine Brillenreparatur möglich.
Bitte reichen Sie eine Aufstellung der anfallenden Kosten und eine Aufstellung Ihrer Krankenkasse, welche Kosten nicht übernommen werden, über unsere App, über jobcenter.digital oder per Post ein, damit das Jobcenter Berlin Mitte über Ihren Antrag entscheiden kann.
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel in Form von zweckgebundenen Sachgutscheinen oder per Überweisung.
Vorschuss
Neukundinnen und Neukunden
Sofern Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Geldleistungen nach dem SGB II haben, jedoch noch Zeit für die Berechnung der Leistungshöhe benötigt wird, kann Ihnen bei einer finanziellen Notlage ein Vorschuss gezahlt werden.
Die Höhe des erbrachten Vorschusses wird anschließend vom Leistungsanspruch abgezogen.
Um die weitere Vorgehensweise abzuklären, kontaktieren Sie bitte zunächst telefonisch unsere Hotline unter 030 5555 45 7777.
Bestandskundinnen und Bestandskunden
Unter Berücksichtigung Ihres individuellen Einzelfalls kann Ihnen Ihre Leistung bei einem finanziellen Engpass teilweise vorzeitig ausgezahlt werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie bereits einen laufenden Leistungsanspruch haben und Sie einen Antrag stellen. Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt.
Die Höhe der vorzeitigen Leistung ist auf 100 Euro begrenzt.
Die Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes II im Folgemonat verringert sich entsprechend.
Bitte übersenden Sie uns Ihren schriftlichen Antrag auf einen Vorschuss inklusive Begründung
Wie Sie uns erreichen können entnehmen Sie bitte unserer Kontaktseite
Im Falle einer unaufschiebbaren finanziellen Notlage kontaktieren Sie bitte telefonisch unsere Hotline unter 030 5555 45 7777.
Jobcenter Berlin Mitte
Gemeinsame Einrichtung (gE) der Agentur für Arbeit Berlin Mitte und des Bezirksamts Mitte von Berlin.
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