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Es wird empfohlen, im Kriminalgericht in Verantwortung für sich selbst und Andere in Situationen besonderer Nähe oder bei besonders gefährdeten Personen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes besteht nicht. Die vollständigen Hinweise finden Sie hier.

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Merkblätter und Formulare in Strafsachen

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