Hilfe zur Online-Registerauskunft

Abschaltung der Online-Registerauskunft

Ab 1. April 2023 wird die Online-Registerauskunft abgeschaltet.

Bitte benutzen Sie den Zugang Handelsregister.de

Einschränkungen in der Verfügbarkeit des Dokumentenabrufs

Wegen erforderlicher Sicherungsmaßnahmen ist der Abruf von Dokumenten (DK) vom Auskunftssystem von Dienstag bis Sonntag in der Zeit von 2:00 Uhr bis 6:00 Uhr und Montag in der Zeit von 00:00 Uhr bis 6:00 Uhr nicht möglich.

Der Abruf von Registerauszügen (CD, AD, HD) und anderen Informationen (UT, VÖ) ist von dieser Nutzungseinschränkung nicht betroffen.

Außerdem kommt es jeweils zweimal im Monat an einem Mittwoch jeweils ab 17 bzw. 18 Uhr zu einer wartungsbedingten Unterbrechung im Landesportal Berlin, die sämtliche Abrufarten (AD, CD, UT, HD, DK) betrifft.

Übersicht

Vorbemerkung

Die nachfolgend erläuterte Recherchemaske dient zur Eingabe der Suchkriterien. Diese werden automatisch mit einer UND-Verknüpfung verbunden. Es werden also nur diejenigen Registereinträge gefunden, bei denen alle Feldwerte in der Registerdatenbank mit den Werten in den Suchfeldern der Recherchemaske übereinstimmen.

Zur Steigerung der Arbeitsgeschwindigkeit wird eine möglichst umfassende Eingabe von genauen Suchbegriffen (vom speziellen zum generellen) empfohlen. Joker-Suchen ( * ) in Kombination mit sehr kurzen Wortbestandteilen (z.B. Abc* ) sollten Sie vermeiden, um nach kurzer Wartezeit ein übersichtliches Suchergebnis zu erhalten. Wenn das Suchergebnis durch zu viele Treffer unübersichtlich wird, sollte die Suche weiter eingeschränkt werden.

Wird 30 Minuten lang keine Schaltfläche betätigt, wird die Online-Registerauskunft wegen Zeitüberschreitung automatisch beendet. Wird nach dieser Zeit eine Schaltfläche betätigt, wird der Nutzer zur Anmeldeseite geführt, auf der Benutzerkennung und Kennwort erneut einzugeben sind, um die Online-Auskunft zu nutzen.

Die Eingabefelder der Recherchemaske

Registerart
Hier können Sie die Suche auf ein bestimmtes Register (HRA, HRB, PR, GnR und VR) beschränken.

Registernummer
Wenn die Registernummer des gesuchten Unternehmens (entsprechendes gilt für Genossen-, Partnerschaften und Vereine) bekannt ist, reicht deren Eingabe aus, da jede Registernummer nur einmal vergeben wird. In diesem Feld werden nur nummerische Werte akzeptiert.

Gerichtsbezirk
Dieses Feld hat in Berlin keine Bedeutung, da es hier nur einen Registerbezirk gibt, für den das Amtsgericht Charlottenburg ausschließlich zuständig ist.

Firma oder Schlagwörter
In diesem Feld können ein oder mehrere Begriffe eingegeben werden, die das gesuchte Unternehmen möglichst genau beschreiben. An Suchbegriffe direkt anschließende oder diesen direkt vorangestellte Joker-Zeichen () oder „Wildcards“ (z.B. Garten oder Garten) werden akzeptiert. Der Suchbegriff muss jedoch mindestens 3 Zeichen lang sein (z.B. Abc).

Ähnlichkeitssuche
Bei Aktivierung dieses Kontrollkästchens erfolgt eine Suche nach den phonetischen Umsetzungen der eingegebenen Begriffe. Die Ähnlichkeitssuche bietet sich an, wenn der genaue Wortlaut des gesuchten Unternehmens nicht bekannt ist (Maier, Meier oder Meyer?). Andererseits ist es ratsam, die Ähnlichkeitssuche zu deaktivieren, wenn die Namensbestandteile des gesuchten Unternehmensträgers exakt bekannt sind, da so eine kleinere Trefferliste erzielt wird. Die Ähnlichkeitssuche kann nur bei der Schlagwortsuche angewandt werden, also nicht bei der Recherche nach dem genauen Firmennamen.

Niederlassung/Sitz
Hier ist die Angabe des Firmensitzes gefragt. Es werden nur alphanumerische Zeichen akzeptiert.

Rechtsform
Die Rechtsform kann in dem Kombinationsfeld ausgewählt werden. Bei Auswahl des Joker-Zeichens (*) wird über alle Rechtsformen der ausgewählten Registerart gesucht.

Anschrift
Zur Eingrenzung des Suchergebnisses können hier Angaben zur Firmenanschrift (Straße ggf. mit Hausnummer) gemacht werden. Es können ein oder mehrere Felder ausgefüllt werden.

Die Schaltflächen der Recherchemaske

Suche starten
Durch Anklicken dieser Schaltfläche wird die Suche gestartet. Wird kein Treffer erzielt, erscheint ein entsprechender Hinweis; ggf. sollten die Suchkriterien dann (vom speziellen zum generellen) modifiziert werden.

Rücksetzen
Hierdurch werden alle Felder in der Suchmaske geleert bzw. auf ihre Standardwerte gesetzt.

Hilfe
Durch Anklicken des Hyperlinks wird diese Hilfe-Seite geöffnet.

Beenden
Hierdurch beenden Sie die Benutzung der Online-Auskunft und melden sich vom System ab. Es erscheint die Anmeldemaske.

Das Suchergebnis

Allgemeines zum Suchergebnis
Die Suchergebnisse werden in tabellarischer Form ausgegeben, wobei jede Zeile ein gefundenes Unternehmen repräsentiert. Die Ergebnisse sind nach Registernummern (Reg.Nr.) geordnet. Der Nutzer kann die Sortierung nach Name, Niederl./Sitz oder Status (auf- oder absteigend) durch Mausklick auf den entsprechenden Hyperlink in der Kopfzeile der Tabelle ändern.

Beinhaltet das Suchergebnis zu viele Treffer, so werden zunächst nur 20 Fundstellen angezeigt. Mit den Pfeiltasten am oberen und unteren rechten Rand der Tabelle kann vor- und zurückgeblättert werden. Ist die Zahl der gefundenen Datensätze zu groß für eine sinnvolle Anzeige, so wird die Zahl der Ergebnisse auf eine voreingestellte Höchstmenge beschränkt. Dies wird durch den Hinweis „Maximum“ hinter dem Gesamtergebnis oberhalb der Ausgabetabelle kenntlich gemacht. Ist das gesuchte Unternehmen nicht in der Ergebnismenge enthalten, so empfiehlt es sich, die Suchkriterien weiter einzugrenzen.

Zu den Daten der in der Ergebnisliste angezeigten Unternehmen gelangt man durch Maus-Klick auf die nachfolgend erläuterten Hyperlinks.

Die Begriffe in der Ergebnisliste

Reg.Nr.
Die Registernummer ist die eindeutige Registerbezeichnung eines Unternehmens, einer Partner- oder Genossenschaft bzw. eines Vereins.

Name bedeutet vollständiger Name des Unternehmens (zur Sortierungsmöglichkeit s.o. unter Allgemeines)

Niederl./Sitz gibt den Firmensitz des Unternehmens wieder.

Status
Diese Spalte zeigt den aktuellen oder gelöschten Status eines Unternehmens. Da eine historische Suche stattfindet, werden auch gelöschte Unternehmen (Firmen, Partner- und Genossenschatten sowie Vereine) angezeigt. Gelöschte Unternehmen werden in der Namensspalte hellgrau kenntlich gemacht. Dies gilt auch bei Sitzverlegungen von Berlin in den Bezirk eines anderen Registergerichts.

Bemerkung
Das Bemerkungsfeld enthält Details, etwa zur Umbenennung eines Unternehmens.

Auswahlspalte für Ausdrucke (AD, CD, HD UT und DK)

In dieser Spalte können nachfolgende Informationsseiten (Ausdrucke) per Maus-Klick in Form einer PDF-Datei aufgerufen und bei Bedarf ausgedruckt werden. Die Ausgabe der Datei setzt die Installation eines entsprechenden Lese-Programms (Acrobat Reader Version 4.0 oder höher) voraus. Am unteren Teil der Ergebnismaske befindet sich ein Hyperlink, über den Sie sich das Programm bei Bedarf auf ihren Rechner laden können.

Hinweis: Beim Aufruf eines Registerblatts öffnet sich ein neues Browser-Fenster, in dem die PDF-Datei angezeigt wird. Sollte das Fenster leer bleiben, so liegt dies in der Regel daran, dass in dem eingesetzten Browser-Programm ein sog. PopUp-Blocker eingestellt ist, der die Anzeige unterdrückt. Diese Beschränlkung müssen Sie aufheben.

Das Anfordern eines (unbeglaubigten) Aktuellen, Historischen und Chronologischen Ausdrucks ist gebührenpflichtig. Wird ein entsprechender Hyperlink betätigt, so erscheint ein Hinweisfenster, in dem auf die Kostenpflicht hingewiesen wird. Die Anforderung einer kostenpflichtigen Information muss mit „Ja“ bestätigt werden, bei „Nein“ gelangt man zurück zum (gebührenfreien) Suchergebnis. In diesem Hinweisfenster können Sie ein Geschäftszeichen (max. 32 Zeichen) eintragen, um die in der Rechnung aufgeführten Online-Abrufe einem Geschäftsvorgang zuordnen zu können.

AD = *A*ktueller Aus*d*ruck:
Diese Seite (PDF-Format) enthält nur die aktuellen Eintragungen im Registerblatt eines Unternehmens, also keine geröteten oder als Übergangstext markierten Inhalte. Für gelöschte Firmen wird naturgemäß kein Aktueller Ausdruck erzeugt.

CD = *C*hronologischer Aus*d*ruck:
Der chronologische Ausdruck enthält eine chronologische Darstellung des Registerblatts, in dem auch die (seit der Umschreibung auf das elektronische Register) geröteten oder als Übergangstext markierten Inhalte angezeigt werden. Bei einer gelöschten Firma ist der chronologische Ausdruck rot durchkreuzt.

HD = *H*istorischer Aus*d*ruck:
Der historische Ausdruck ist ein als PDF-Datei angezeigtes Scannbild der im Zuge der Einführung der elektronischen Register umgeschriebenen Registerkarte.

DK = *D*o*k*umentenordner:
Diese Funktion ermöglicht den Online-Abruf der im elektronisch geführten Registerordner enthaltenen Dokumente (Gesellschafterlisten, Satzungen, Gesellschaftsverträge etc., aber keine Jahresabschlüsse). Da in Berlin eine Pflicht zur elektronischen Einreichung von Dokumenten erst ab dem 01.02.2007 besteht, ist vor diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten, dass eine nennenswerte Anzahl von Dokumenten über die Online-Auskunft abgerufen werden kann. Aus dem Vereinsregister werden keine Dokumente online zur Verfügung gestellt.

UT = *U*nternehmens*t*rägerdaten:
(z.B. die dem Gericht mitgeteilte Anschrift) werden nicht im PDF-, sondern im HTML-Format angezeigt.

Hinweise zur Online-Auskunft des Berliner Registergerichts

Erforderlichkeit einer Registrierung

Das Anbieten einer Serviceleistung über unsichere Netze (Internet-Dienste) beinhaltet die Gefahr, dass unberechtigt auf Daten zugegriffen oder in Informationssysteme eingedrungen wird. Auch besteht potentiell die Möglichkeit, dass die angeforderten Daten während des Transports zum Empfänger manipuliert werden. Deshalb sind Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die diese Gefahren auf ein Minimum reduzieren. Ziel der Sicherheitsvorkehrungen für die Berliner Internet-Registerauskunft ist, dass
- die Teilnehmer der Internet-Auskunft nur die zugelassenen Dienste benutzen
- Unberechtigten der Zugang zum System verwehrt wird und
- die Registerdaten unverändert zum Empfänger gelangen.

Hierfür ist eine Kombination mehrerer Techniken erforderlich, die nachfolgend kurz erläutert werden.
Die Authentizität der aus dem Register-Server (Zentralrechner) abgerufenen Daten wird automatisch anhand von digitalen Signaturen geprüft. So wird gewährleistet, dass die Daten inhaltlich unverändert sind. Aufgrund einer SSL3- Verschlüsselung des Transportweges (Tunnelung) gelangen die Registerdaten manipulationsfrei auf den Rechner des Abrufenden. Dieser kann in seinem Web-Browser (z.B. Internet Explorer oder Firefox) überprüfen, ob eine Verbindung in diesem gesicherten Übertragungsmodus aufgebaut wurde. Je nach verwendetem Browser-Programm erscheint in der Regel ein (gelbes) Vorhängeschloss in der unteren Statuszeile des Programms. Durch Maus-Klick auf das Symbol können weitere Sicherheitsinformationen (z.B. die Gültigkeitsdauer des Zertifikats) abgerufen werden.

Obwohl die Registerdaten öffentlich zugänglich sind, muss die Transportverbindung – schon wegen der Übermittlung der vertraulichen Benutzerkennung und des Kennworts – abhörsicher sein. Dieses wird ebenfalls über die SSL3-Technologie erreicht.

Um die Integrität und Arbeitsfähigkeit der Register-Server zu gewährleisten, hat der Abrufende keinen unmittelbaren Zugriff auf den Zentralrechner. Alle Anfragen werden von einem, durch sog. Firewallsysteme gesicherten, Abruf-Server abgearbeitet. Alle Zugriffe und Zugriffsversuche werden protokolliert, so dass evtl. Angriffe auf das Auskunftssystem nachvollzogen werden können.

Der Benutzername und das Kennwort werden bei erfolgreicher Anmeldung am Abrufsystem als sog. Session-Variable gespeichert. Nur mit einer gültigen Session-Variablen ist das Navigieren im Auskunftssystem möglich. So kann ausgeschlossen werden, dass eine Auskunftsseite direkt via Hyperlink aufgerufen werden kann. Näheres zum Datenschutz erfahren Sie hier.

Technische Voraussetzungen für die Nutzung
Sie benötigen einen internetfähigen PC, auf dem ein gebräuchlicher Internet-Browser (Internet-Explorer ab Version 4.0) installiert ist. Zur komfortablen Darstellung der Registerblätter ist ein großer Monitor (z.B. 19“ TFT-Monitor) hilfreich, jedoch nicht zwingend erforderlich. Zur Anzeige der Registerblätter ist die Installation des Programms Acrobat Reader (Version 4.0 oder höher) der Firma Adobe erforderlich. Das Programm kann kostenfrei über www.adobe.de geladen und installiert werden.

Die Registrierung von gebührenbefreiten Teilnehmern

Zu den gebührenbefreiten Teilnehmern zählen insbesondere Gerichte, Behörden, Ämter und sonstige Organisationen, die eine Gebührenbefreiung nach gesetzlichen Bestimmungen beanspruchen können.

Die Gebührenfreiheit ergibt sich u.a. aus folgenden Vorschriften:

§ 2 Abs. 1 Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostengesetz – JVKostG)

Der Bund und die Länder sowie die nach den Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und Kassen sind von der Zahlung der Gebühren befreit.

§ 66 Gesetz über die Modernisierung und Bereinigung von Justizgesetzen im Land Berlin (Justizgesetz):

(1) Von der Zahlung der Gebühren, welche die ordentlichen Gerichte in Zivilsachen und die Justizverwaltungsbehörden erheben, sind befreit: 1. Kirchen, sonstige Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen, die die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben; 2. Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit die Angelegenheit nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betrifft; 3. Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Forschungseinrichtungen, die die Rechtsstellung einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts haben.

(2) Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im
Sinne des Steuerrechts dienen, sind von der Zahlung der Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2573) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, und der Gebühren in Justizverwaltungsangelegenheiten befreit, soweit die Angelegenheit
nicht einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft.
Die Gebührenbefreiung nach Satz 1 gilt nicht für die Teilnahme an Verfahren zum elektronischen Abruf aus dem Grundbuch und aus den elektronisch geführten Registern.
Die steuerrechtliche Behandlung als gemeinnützig oder mildtätig ist durch eine Bescheinigung des Finanzamtes(Freistellungsbescheid oder sonstige Bestätigung) nachzuweisen.

(3) Die Gebührenfreiheit nach den Absätzen 1 und 2 gilt auch für Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren, die Gebührenfreiheit nach Absatz 1 ferner für die Gebühren der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.

(4) Die Gebührenfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung
zur Zahlung der Auslagen.

Nur gebührenbefreite Interessenten öffnen bitte das auf dieser Seite angebotene Formular, füllen und drucken es aus und übersenden es bitte (unterschrieben) per Brief- oder Faxpost an die angegebene Adresse der Zulassungstelle. Nicht gebührenbefreite Interessenten registrieren sich bitte unter www.handelsregister.de für das gemeinsame Registerportal der Bundesländer, in dem Sie auch die Berliner Registerdaten finden.

Verwaltung und Änderung der Stammdaten

Kennwort ändern:
Um Ihr Kennwort zu ändern, füllen Sie bitte zunächst die Anmeldemaske aus (Benutzerkennung und Kennwort) und betätigen dann den Button „Kennwort ändern“. Sie werden nun aufgefordert, Ihr altes Kennwort und anschließend das neue (zweimal) einzugeben. Schließen Sie diese Maske mit OK.

Benutzerkennung und / oder Kennwort vergessen:
Sollten Sie Ihre Benutzerkennung und/oder das Kennwort vergessen haben, betätigen Sie bitte den Button „Benutzerkennung/Kennwort vergessen“. Auf der sich öffnenden Seite geben Sie bitte erneut Ihre Stammdaten ein. Dies dient Ihrer Sicherheit, damit nur Sie die Änderungen vornehmen können. Nach dem Klicken auf den OK-Button wird ein Schreiben erstellt, dass Sie bitte unterschreiben und an die angegebene Anschrift übersenden. Sie bekommen die erbetenen Daten dann per Briefpost übersandt.

Verwaltung der Stammdaten:
In der Maske „Verwaltung“ können gebührenpflichtige Nutzer ihre Stammdaten ändern und sich die angefallenen Gebühren anzeigen lassen.

Stammdaten ändern:
Hier können Sie Änderungen Ihrer Stammdaten eingeben. Am Ende der Erfassung klicken Sie bitte auf den OK-Button. Das anschließend erstellte PDF-Dokument drucken Sie bitte aus und übersenden es (unterschrieben) per Briefpost oder Telefax an die bereits vorgefertigte Anschrift des Gerichts. Erst mit Bearbeitung dieses Schreibens werden die Änderungen im System wirksam.

Gebühren:
Durch das Ausfüllen der Eingabefelder „Zeitraum von : bis „ und Betätigung des OK-Button haben Sie die Möglichkeit, sich eine tabellarische Übersicht Ihrer Abrufe und die entstandenen Gebühren anzeigen zu lassen. Diese Informationen können Sie ausdrucken und (im Dateiformat *.csv) auf Ihrem Rechner speichern.

Datenschutzerklärung zur Online-Auskunft des Berliner Registergerichts

Auf die allgemeine Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Charlottenburg wird verwiesen.