Anklage gegen mutmaßlichen Geldautomatensprenger

Pressemitteilung vom 21.05.2025

Nr. 129

Gegen einen 32 Jahre alten Mann hat die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts einer Geldautomatensprengungen sowie deren Vorbereitungen nun Anklage zum Landgericht Berlin I erhoben. Vorgeworfen wird ihm das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung, das Vorbereiten von Sprengstoffexplosionen in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, sowie Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen.

Am 26. Juli 2024 soll er gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter gegen 3.00 Uhr nachts die Seitentür einer Sparkassenfiliale in Berlin-Karow aufgehebelt und den dort befindlichen Geldautomaten mittels einer Sprengladung zerstört haben. Auf diese Weise sollen er und der Mittäter an 139.510 Euro gelangt sein und zusätzlich einen Sachschaden in Höhe von 149.077 Euro verursacht haben.

In derselben Nacht soll er bei der Flucht die bereits vorbereitete Sprengladung für eine wei-tere Geldautomatensprengung auf einem Feldweg in Neu-Hohenschönhausen verloren haben. Hierbei soll es sich um eine Sprengvorrichtung mit etwa 500 Gramm Triacetontriperoxid („TATP“) gehandelt haben.

Am 30. Oktober 2024 soll er gemeinsam mit einem Mittäter im Bereich des S-Bahnhofs Neukölln von Beamten der Bundespolizei angetroffen worden sein, als er und sein Begleiter 527 Gramm eines TATP-Gemischs, mutmaßlich zwecks einer weiteren Geldautomaten-sprengung, bei sich führten. Im Falle eines unbeabsichtigten Umsetzen des äußerst instabilen Sprengstoffs im Bahnhofsbereich oder einem S- oder U-Bahnzug wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit zur schweren Verletzung beziehungsweise Tötung unbeteiligter Personen gekommen.

Der mutmaßliche Mittäter kam am 24. November 2024 bei einer wohl von ihm selbst ausgelösten Sprengstoffexplosion in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Lohne ums Leben.

Der Angeschuldigte wurde aufgrund eines mittlerweile gegen ihn vorliegenden Haftbefehls am 23. Februar am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen, wobei er an diesem Tag mehrere falsche Ausweispapiere mit sich führte. Er befindet sich seitdem in Haft.

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