Anklage wegen versuchten Totschlags nach Streit um Musikauswahl

Pressemitteilung vom 13.03.2025

Ein 30 Jahre alter Mann soll Ende November 2024 in Reinickendorf einen um Streitschlichtung bemühten Mann niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen ihn nun Anklage wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Berlin I erhoben.

Gegen 3.00 Uhr morgens soll es in einer Bar in der Hechelstraße zu einem Streit um die Musikauswahl gekommen sein. In dieser Bar haben die Gäste die Möglichkeit, die Musik mittels Fernbedienung selbst zu bestimmen. Diese Fernbedienung aber soll der Angeschuldigte den ganzen Abend über in seinem Besitz gehabt und – zum Missfallen der meisten anderen Gäste – „seine“ arabische Musik abgespielt haben. Im Streit um die Fernbedienung soll diese dann kaputt gegangen sein, der Streit soll dann handgreiflicher geworden sein und sich auf die Straße vor der Bar verlagert haben.

Ein 24-Jähriger soll sich hierbei um Deeskalation bemüht haben. Der Angeschuldigte soll ihm daraufhin mit einem scharfen Gegenstand in die Leistengegend gestochen und dabei die Oberschenkelarterie durchtrennt haben, bevor er vom Tatort floh.

Der Verletzte soll aufgrund des massiven Blutverlusts einen Kreislaufstillstand erlitten haben. Fünfzig Minuten lang musste er reanimiert werden, bevor sein Leben knapp gerettet werden konnte. Er erlitt in Folge des Angriffs Hirnschädigungen, die prognostisch noch nicht zu beurteilen sind, aufgrund derer er derzeit aber unter gesetzlicher Betreuung steht.

Der Angeschuldigte bestreitet den Tatvorwurf. Er wurde kurz nach der Tat an seiner Wohnanschrift vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 1. Dezember 2024 in Untersuchungshaft.

Büchner
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher

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