Noch bis zum 01.März 2019 läuft die Übergangsfrist zur Beantragung einer Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter, die vor dem 1. August 2018 bereits tätig waren. Die Berufs- zulassung für Immobilienmakler sowie Wohnungseigentumsverwalter und Mietverwalter (für Dritte) wurde zum 1. August 2018 neu geregelt. Für Wohnimmobilienverwalter, dazu gehören Wohnungseigentumsverwalter und Mietverwalter, wurde 2018 erstmals eine Erlaubnispflicht in § 34c Abs. 1 Nr. 4 der Gewerbeordnung (GewO) eingeführt. Gem. § 161 GewO sind Gewerbetreibende, die vor dem 1. August 2018 Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit nach dem 1. August 2018 weiterhin ausüben wollen, verpflichtet,bis zum 1. März 2019 eine neue Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GewO zu be- antragen.Für die Erlaubniserteilung nach § 34c GewO müssen die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sowie der
Abschluss einer Berufshaftpflicht-versicherung nachgewiesen werden.
Die neue Wohnimmobilienverwaltererlaubnis gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO können Sie online über unser Portal beantragen.
Archiv Aktuelles 2018
Dezember 2018
Übergangsfrist für Wohnimmobilienverwalter läuft ab
Bild: Seantsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Oktober 2018
EA Berlin auf der deGUT 2018
Formate: video/youtube
Deutsche Gründer- und Unternehmertage (deGUT) 2018
Bild: deGUT 2018
Die Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) finden am 12. und 13. Oktober 2018 zum 34. Mal statt. Erwartet werden 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich rund um Existenzgründung und Unternehmertum informieren und beraten lassen können.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) Berlin wird am Stand A 06 zu finden sein und informiert über die verschiedenen Online-Angebote für Gründerinnen und Gründer.
Außerdem erwartet die Besucherinnen und Besucher auch in diesem Jahr wieder etwas Spiel, Spaß und Freude: Beim Memory “Der EA Berlin zeigt Gesicht” zeigt sich, wer ein gutes Gedächtnis und ein schnelles Händchen hat.
Wir sehen uns!
August 2018
"Berlin bleibt Boomtown"
Juli 2018
EA Berlin jetzt auf Twitter
Bild: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Den Einheitlichen Ansprechpartner Berlin (EA Berlin) gibt es jetzt auch auf Twitter.
Der Kanal wird genutzt, um aktuelle Entwicklungen in Bezug auf die Online-Plattform anzukündigen. Darüber hinaus werden aber auch wichtige Informationen für Gründerinnen und Gründer, Veranstaltungstipps sowie Förderprogramme geteilt.
Abonnieren Sie den Kanal, um nichts zu verpassen.
Juni 2018
EA Berlin auf der CeBIT 2018
Bild: Deutsche Messe AG
Vom 12.06.2018 – 15.06.2018 informiert der Einheitliche Ansprechpartner Berlin (EA Berlin) über sein Angebot für Gründer und Unternehmen auf der CeBIT 2018 in Hannover.
Kommen Sie vorbei am Gemeinschaftsstand des IT-Planungsrats in Halle 14 (Stand H 30).
Februar 2018
Englische Übersetzungen online
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Übersicht englische Übersetzungen im Service-Portal Berlin
Januar 2018
Positive Jahresbilanz 2017: Fallzahlenentwicklung verdoppelt
Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
- Tel.: (030) 9013-7555
- Fax: (030) 9028-5301
- E-Mail Allgemeine E-Mailadresse vom Einheitlichen Ansprechpartner