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FAQ Deep Tech Award

  • 1. Bis wann muss ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen?

    Die Bewerbungsfrist ist der 23. April 2023. Zu diesem Zeitpunkt sollte die Bewerbung vollständig online hochgeladen werden.

  • 2. Nach welchen Kriterien wird bewertet?

    Bei der Bewertung durch die unabhängige Jury werden folgende Kriterien bei der Beurteilung der Lösungen und Produkte herangezogen:

    • Darstellung der Innovation
      • Innovationsgehalt des Beitrages
      • Zweck und Mehrwert der Lösung für die Anwender:innen/ Nutzer:innen
    • Geschäftsmodell
      • Qualität des Geschäftsmodells
      • Skalierbarkeit der Lösung und Marktpotential
      • Marktpositionierung
  • 3. Ich habe meine Bewerbungsunterlagen hochgeladen, mir ist jedoch ein Fehler unterlaufen. Kann ich die Unterlagen nochmal neu hochladen bzw. löschen?

    Wenn du deine Bewerbung hochgeladen hast, gilt diese als eingereicht. Wenn du Änderungen vornehmen möchtest, musst du uns kontaktieren, damit wir ggf. einen Austausch deiner Bewerbungsunterlagen veranlassen oder die eingereichte Bewerbung löschen können. Kontakt: deeptechberlin@uhura.de

  • 4. Ich bin mir nicht sicher, ob mein Produkt sich wirklich für den Deep Tech Award eignet und für welche Kategorie ich mich bewerben soll. Wer kann mir dabei helfen, wenn ich konkrete Fragen zur Einschätzung meiner Deep-Tech-Technologie habe?

    Wenn du Fragen hast ob dein Produkt für den Deep Tech Award als Wettbewerbsbeitrag geeignet ist und wenn ja, für welche Kategorie du dich damit bewerben kannst, dann melde dich bei uns:
    deeptechberlin@uhura.de
    030-36 444 09-28

  • 5. Kann ich mich mit meinem Produkt oder Lösung für mehrere Kategorien bewerben, um meine Gewinnchance zu erhöhen?

    Nein, du kannst dich mit deinem Produkt oder der Lösung nur für eine Kategorie beim Deep Tech Award bewerben.

  • 7. Gibt es eine Preisverleihung und wann findet diese statt?

    Die Preisverleihung ist für den 6. Juli 2023 im Spindler & Klatt geplant.

    Bei der Preisverleihung werden die Finalist:innen und Gewinner:innen aus den verschiedenen Kategorien bekannt gegeben. Die Gewinner:innen werden mit einer Award-Skulptur und einer Urkunde als Deep Tech Stars prämiert. Auf die Finalist:innen warten verschiedene immaterielle Preise unserer Kooperationspartner:innen.

  • 8. Gibt es in den verschiedenen Kategorien auch 2. und 3. Plätze?

    Es gibt keine Abstufungen unter den Gewinner:innen. Das bedeutet, dass pro Kategorie ein Unternehmen, KMU oder Startup mit dem Deep Tech Star ausgezeichnet wird. Es wird insgesamt fünf Gewinner:innen – Deep Tech Stars -geben.

  • 9. Gewinne ich pro Kategorie 50.000 Euro oder ist dies der Gesamtwert des Awards?

    Der Wettbewerb ist insgesamt mit 50.000 Euro Preisgeld dotiert, diese werden auf die verschiedenen Preisträger:innen aufgeteilt. Die Gewinner:innen der Kategorien erhalten nach der Preisverleihung 10.000 Euro Preisgeld, wenn Sie die Voraussetzungen der De-Minimis-Regelung erfüllen.

  • 10. Was besagt die sogenannte „De-Minimis-Regelung“?

    Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen wird bei der Europäischen Kommission auch Preisgeld als staatliche Beihilfe angesehen. Das Preisgeld des Deep Tech Awards unterliegt ebenfalls der „De-Minmis-Regelung“, da der Deep Tech Award durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird. Bei der Auszahlung des Preisgeldes (10.000 Euro) nach Erwerb der Urkunde und der Award Skulptur, muss nachgewiesen werden, dass der/die Wettbewerber:in den Betrag von 200.000 € staatlicher Beihilfe in drei Steuerjahren nicht überschritten hat.

  • 11. Ich beziehe bereits Fördergelder für mein Unternehmen. Beeinträchtigt dies meine Bewerbung am Deep Tech Award?

    Du kannst dich trotzdem für den Deep Tech Award bewerben. Wenn du unter die Finalist:innen kommst, musst du jedoch eine De-Minimis-Erklärung ausfüllen und die bisher erhaltenen De-Minimis-Bescheinigungen in Kopie bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe einreichen. Damit versicherst du für die Auszahlung des Preisgeldes, dass du in den letzten drei Steuerjahren nicht mehr als 200.000 Euro staatlicher Beihilfe erhalten hast. Falls du dein „De-Minimis-Limit“ überschritten hast, erhältst du nicht das Preisgeld. Solltest du mit deinen bisher erhaltenen staatlichen Beihilfen noch knapp unter 200.000 Euro liegen, erhältst du das Preisgeld anteilig. Als staatliche Beihilfe gelten Förderungen, für die du auch „De-Minimis-Bescheinigungen“ als Bestätigung für den Erhalt der Förderung bekommen hast.

  • 12. Mein Unternehmen hat seinen Sitz nicht in Berlin. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Nein, um dich beim Deep Tech Award bewerben zu können, braucht dein Unternehmen seinen Hauptsitz im Land Berlin.

  • 13. Wenn es in diesem Jahr mit dem Award nicht geklappt hat, darf ich mich nächstes Jahr dann erneut bewerben?

    Ja, es ist möglich, sich im nächsten Jahr erneut mit dem Produkt oder der Lösung für den Deep Tech Award zu bewerben, falls ihr in diesem Jahr nicht gewinnen solltet.

  • 14. Kostet mich die Einreichung beim Deep Tech Award etwas?

    Nein, du musst keinerlei Gebühren für deine Award-Einreichung bezahlen. Fülle einfach das Bewerbungsformular aus und schon bist du mit im Bewerber:innen-Pool!