Haushalts-ABC

Bunte Buchstaben aus Plastik

In diesem Haushalts-ABC werden einige wichtige Begriffe, die in dem Leitfaden und der weiteren Diskussion zum Bürgerhaushalt verwendet werden, erklärt. Sie können diese Begriffe einfach hier nachschlagen.

A / B / D / E / G / H / I / K / L / M / P / S / V / Z

A

Ausgaben
Die Angaben im Haushaltsplan ermächtigen die Verwaltung, Zahlungen in der angegebenen Höhe zu leisten. Ansprüche auf Zahlungen werden nicht begründet.

Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
Die Mitglieder der BVV bilden Ausschüsse, die sich mit Fachfragen befassen. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion wird in diesen der Einsatz der finanziellen Mittel beraten. Der BVV-Hauptausschuss kontrolliert und begleitet daneben die Haushaltsdurchführung. Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Der Ausschuss kann Gästen Rederecht zugestehen.

B

Beiträge
Es handelt sich um öffentliche Einnahmen, die von den Bezirken für die Betreibung von Einrichtungen (z.B. Kitakostenbeiträge) oder für den Bau von öffentlicher Infrastruktur (z.B. Erschließungsbeiträge) erhoben werden.

Bezirksamt
Die „Regierung“ des Bezirkes. Das Bezirksamt wird von der BVV nach Fraktionsstärke gewählt und besteht aus dem/der Bezirksbürgermeister/in und vier weiteren Bezirksstadträt/innen. Diese leiten die Bezirksverwaltung.

Bezugsgröße
Begriff, der im Zusammenhang mit der Beschreibung von Produkten benutzt wird. Er sagt aus, auf welche Maßeinheit sich die Kosten je Produkt beziehen, also zum Beispiel auf eine/n Schüler/in, auf einen Quadratmeter Grünfläche, einen Straßenbaum, eine Unterrichtsstunde usw. pro Jahr.

Budget
Anderer Begriff für Haushalt; verfügbare Geldmittel.

Budgetierung
Neue Methode zur Steuerung kommunaler Haushalte mit dem Ziel der bedarfsgerechten Zuweisung der Ressourcen und Unterscheidung managementbedingter und nichtmanagementbedingter Ergebnisveränderungen. Die Kostenstellen (z.B. Ämter) erhalten ein eigenes Budget, das sie eigenverantwortlich bewirtschaften und grundsätzlich nicht überschreiten dürfen.

Für die Budgetierung gilt:

  • Das Budget umfasst den gesamten Ausgabenteil des Verwaltungshaushalts einschließlich Personalkosten und kalkulatorischen Kosten.
  • Die Tarifentwicklung der Personalkosten wird bei der Budgetierung durch entsprechende Korrekturen berücksichtigt.
  • Die Budgetzuweisung erfolgt in Berlin aufgrund von Planmengen und Durchschnittskosten.

Budgetwirksame Kosten
Betrifft die Höhe des Budgets, das die budgetierten Dienststellen oder Facheinheiten erhalten. Die Höhe des Budgets wird auf der Basis der Produktkosten errechnet, das um “budgetunwirksame” Kostenarten bereinigt wird: kalkulatorische Kosten (Ausnahme: Abschreibungen auf Investitionen unter 5.000 Euro), zahlungsunwirksame (rein rechnerische) Verrechnungs- und Umlagenanteile. Das errechnete Budget wird als “Globalsumme” den Ämtern zugewiesen.

Budgetierte Ämter
Ämter, die ihren Haushalt im Rahmen der Budgetierung bewirtschaften.

BVV
Bezirksverordnetenversammlung – das „Parlament“ des Bezirkes. Sie beschließt über den Haushaltsplan, der vom Berliner Abgeordnetenhaus per Gesetz bestätigt werden muss.

D

Dienstleistung
Ein abgeschlossenes Arbeitsergebnis, das die Bürgerin/der Bürger oder eine andere Verwaltungseinheit in Anspruch nehmen kann. Leistungen sind in der Berliner Verwaltung zu Produkten gebündelt.

E

Eckwertebeschluss
Arbeitsinstrument des Bezirksamtes, mit dem die Gelder, die dem Bezirk zugewiesen werden, auf die verschiedenen Ämter verteilt werden. Auf dieser Grundlage wird der Haushaltsplanentwurf erarbeitet.

Einnahmen
Die Einnahmen im Haushaltsplan sind Vorgaben für die Verwaltung, mindestens in dieser Höhe Einnahmen zu erzielen. Forderungen an die Bürger können nicht unmittelbar aus dem Haushaltsplan abgeleitet werden.

Erstattungen durch Dritte
Der Bezirk zahlt zum Beispiel Wohngeld und Sozialleistungen aus. Für Teile dieser Leistungen muss aufgrund gesetzlicher Regelungen der Bund aufkommen. Ausgaben für Sozialleistungen werden auch von Krankenversicherungen und den Rentenversicherungsträgern übernommen. Diese Ausgaben werden dem Bezirk erstattet.

G

Gebühren
Entgelte, die für eine konkrete Leistung einer Behörde – etwa beim Ausstellen eines Personalausweises erhoben werden.

Geschäftsbericht
Finanzbericht des Bezirkes nach Ablauf eines Haushaltsjahres mit der Darstellung von Verlusten und Gewinnen eines jeden Amtes und der Kommentierung von Ursachen und Entwicklungsnotwendigkeiten bezirklicher Finanzsteuerung

Geschlechtergerechter Haushalt
Instrument, um die zur Verfügung stehenden Gelder geschlechtergerecht einzusetzen (auch als Gender-Budget bezeichnet).

Gewinn
Zum Abschluss des Haushaltsjahres werden alle Ausgaben und Einnahmen des Bezirkes in einem Jahresabschluss bilanziert. Bei einer positiven Bilanz wird das Ergebnis auf das zweite Folgejahr vorgetragen und ist somit die Grundlage für eine erhöhte Finanzzuweisung des Senats an den Bezirk. Diese Zuweisung kann zum Abbau von Schulden genutzt werden.

Globalsumme
Zuweisung eines Gesamtbetrages durch den Senat, der nach den Regeln des Haushaltsrechtes vom Bezirk auf die jeweiligen Zweckbestimmungen aufgeteilt wird.

H

Haushaltsgesetz
Die rechtliche Grundlage für die Bewirtschaftung aller Einnahmen und Ausgaben des Landes Berlin einschließlich der Bezirke. Mit dem Haushaltsgesetz werden die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben des Haushaltsjahres, die Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, der Gesamtbetrag der Kassenkredite und der Steuersätze festgestellt. Mit dem Haushaltsgesetz wird der Haushaltsplan des Landes Berlin und des Bezirks rechtlich verbindlich.

Haushaltsplan
Die Zusammenstellung aller Einnahmen nach ihrem Entstehungsgrund und Ausgaben nach ihrem Verwendungszweck in der Form eines kameralen Haushaltes und eines Produkthaushaltes.

I

Infrastruktur
Bezeichnet die bezirkseigenen Gebäude und Flächen.

Infrastrukturkosten
Alle zur Bewirtschaftung der Gebäude und Flächen anfallenden Kosten (kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen auf eigene Gebäude, kalkulatorische Zinsen auf Grundstücke, Mieten, Nebenkosten wie Energie und Müllabfuhr). Aus diesen Kosten und der Fläche des verwalteten Gebäudes wird dann der Kostensatz der Verrechnungsmiete ermittelt, mit dem die anderen
Kostenstellen für die Nutzung des Gebäudes und Grundstücks belastet werden.

Investition
Alle Haushaltsausgaben, die zur Erhöhung des so genannten Anlagevermögens – gemeint ist der materielle Besitz der Kommune – führen. Hierzu zählen Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterungsbau, Umbau) und Beschaffungen ab einem Wert von 5.000 Euro.

K

Kalkulatorische Kosten
Kalkulatorische Kosten entstehen durch die gebrauchs- und zeitablaufbedingte Wertminderung des Anlagevermögens sowie durch den Verzicht auf alternative Nutzungsmöglichkeiten des in ihnen gebundenen Kapitals. Diese Kosten werden wertmäßig in der Form der kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen erfasst und den verursachenden Stellen zugeordnet.

Kalkulatorische Pensionszuschläge
Um die Bezüge einer Beamtin/eines Beamten mit denen einer Angestellten/eines Angestellten vergleichbar zu machen, wird ein kalkulatorischer Anteil für spätere Pensionen ermitteli.

Kameraler Haushalt
Haushalt, der nach einem Buchführungsverfahren, das die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben und deren eventuelle Änderungen auf verschiedenen Konten erfasst, erfolgte Zahlungen verbucht und Jahresabschlussdaten ermittelt.

Kosten- und Leistungsrechnung
Eine betriebswirtschaftliche Methode der Kostenerfassung. Die Kosten- und Leistungsrechnung gibt Auskunft über die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung), die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellenrechnung) und sie gibt Antwort auf die Frage, welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung). Sie ist für Planungszwecke von hoher Bedeutung.

Kostenstelle
Kostenstellen sind als organisatorische Einheiten zu verstehen, deren Beschäftigte gemeinsam Kosten und Erträge verursachen. Die Kostenstellen gliedern die Verwaltung in Einheiten (z.B. Ämter), welche die Kostenverantwortung tragen.

Kostenarten
Auf die Erstellung der Dienstleistungen entfallende Kosten werden in der Berliner Verwaltung nach folgenden Arten erfasst: Personalkosten, Sachkosten, Verrechnungen, Umlagen, Infrastrukturkosten, kalkulatorische Pensionszuschläge, kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen für Immobilien.

Kostenträger
Kostenträger sind die Produkte (Dienstleistungen) der Verwaltung für die Kosten entstanden sind.

L

Leistung
siehe Erklärung unter Dienstleistung.

Leistungs- und Verantwortungszentrum (auch Amt genannt)
Organisationseinheit der Verwaltung, in der Leistungen für Bürgerinnen/Bürger erbracht werden.

M

Managementliste
Entscheidungsdokument im Rahmen des Produkthaushaltes zur politisch gewollten Umverteilung von Gewinnen und Verlusten zwischen den Ämtern und als Quelle für die Finanzierung besonderer politischer Schwerpunkte.

Median – Vergleich der Bezirke
Instrument des Bezirksvergleichs im Hinblick auf die Mittelzuweisung durch den Senat. Der Median ist ein Mittelwert der Kosten von Leistungen, der nach einem bestimmten statistischen Verfahren ermittelt wird. Die Zuweisungen des Senats an den Bezirk richten sich nach diesem Mittelwert.

P

Personalausgaben
Löhne und Gehälter der Beschäftigten des Bezirks einschließlich aller Personalnebenkosten und Fürsorgeleistungen sowie Honorare für freie Mitarbeiter/nnen und Mitarbeiter.

Produkt
Als Produkt bezeichnet man ein Ergebnis der Arbeit der Verwaltung. Jedes Produkt stellt ein mehr oder weniger großes Bündel von Einzelleistungen dar. Ein Produkt ist zum Beispiel die Entleihung eines Buches, die Betreuungsstunde eines Kindes in einer Kindertagesstätte oder die Pflege der Grünflächen. Sämtliche Dienstleistungen der Berliner Bezirke sind einheitlich in Produktblättern beschrieben. Insgesamt sind etwa 10.000 Einzelleistungen zu zirka 350 externen Produkten, das sind Leistungen, die den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zu Gute kommen, zusammengefasst.

Produktbereich
Mehrere Produkte werden in so genannten Produktbereichen zusammengefasst.

Produkthaushalt
In dem herkömmlichen kameralen Haushalt finden sich zum Beispiel die Ausgaben für eine Bibliothek an verschiedenen Stellen des Haushaltsplans wieder. Beim Produkthaushalt werden alle Kosten direkt dem Produkt zugeordnet. So können Stückkosten berechnet werden, also was zum Beispiel ein Kindergartenplatz, eine Stunde Turnhallenbenutzung oder eine Buchausleihe kostet. Der Produkthaushalt gibt also Auskunft darüber,

  • welche Leistungen die Verwaltung anbietet,
  • in welcher Höhe Kosten für die Erstellung der Leistung entstanden sind,
  • welche Kostenarten angefallen sind,
  • wie hoch die Kosten im Vergleich zu anderen Bezirken sind,
  • welches Budget für das Planjahr zur Verfügung stehen soll.

S

Sachkosten
Summe aller laufenden Kosten für Büro, Verwaltung, Gebäude, Material etc. Nicht enthalten sind Investitionen für Wirtschaftsgüter.

Sonderprogramme
Es handelt sich um zusätzliche Einnahmen für einen bestimmten Zweck. Eine Umverteilung ist nicht möglich.

Stückkosten
Die Stückkosten der zwölf Berliner Bezirke werden verglichen und es wird ein Mittelwert festgelegt. Dieser so genannte Median bildet die Grundlage für die Geldzuweisungen durch das Land Berlin. Für die Bezirke lohnt es sich, wirtschaftlich zu arbeiten, da die Geldzuweisungen nach dem Median und nicht nach den tatsächlichen Kosten berechnet werden.

V

Verlust
Zum Abschluss des Haushaltsjahres werden alle Ausgaben und Einnahmen des Bezirkes in einem Jahresabschluss bilanziert. Bei einer negativen Bilanz wird dann das Ergebnis auf das zweite Folgejahr vorgetragen und ist somit die Grundlage für eine geminderte Finanzzuweisung des Senats an den Bezirk. Wird die Bilanz nicht durch Einsparungen ausgeglichen, erhöhen sich die Schulden des Bezirkamtes.

Verpflichtungsermächtigungen
Das Bezirksamt darf nur Verträge für das laufende Jahr abschließen. Wenn es für die Realisierung von Vorhaben nötig ist, die Finanzierung über mehrere Jahre sicherzustellen, kann der Senat die Erlaubnis erteilen, auch solche langfristigen Verträge einzugehen. Diese Zusage erscheint dann im Haushalt als Verpflichtungsermächtigung.

Z

Zuweisungen
Ein Bezirk erhält rund 80 Prozent seiner Mittel durch eine Zuteilung des Landes Berlin. Nicht jeder Bezirk bekommt dabei aus dem Landeshaushalt den gleichen Betrag. Die Verteilung geschieht aber nicht willkürlich, sondern nach bestimmten Kriterien. Beispiel: Die Zuweisung für Sozialleistungen wird nach der Anzahl der Sozialleistungsempfänger im Bezirk berechnet. Durch solche Berechnungen kommt letztlich die Gesamtsumme der Zuweisungen durch das Land zustande.