Bürgerbudget

Geld

Für den Bürgerhaushalt wird wieder für die zeitnahe Umsetzung von priorisierten Vorschlägen ein jährliches Budget in Höhe von bis zu 200.000 Euro für die Finanzierung und Umsetzung kleinerer Projekte zur Verfügung gestellt. Somit steht im Doppelhaushalt ein Budget in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.

Dadurch sind Vorschläge erstmals an ein tatsächlich verfügbares Budget gebunden.

Dieses Bürgerbudget ist für haushaltsrelevante Ausgabevorschläge der Kategorie A, mit einem finanziellen Volumen von jeweils bis zu 20.000 Euro, für die das Bezirksamt zuständig ist, bestimmt. Den tatsächlichen Einsatz des Budgets können die Bürgerinnen und Bürger durch Abstimmung der Vorschläge beeinflussen.

Die finanziellen Mittel werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für die Umsetzung des jeweiligen Vorschlages unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen den Abteilungen in entsprechender Höhe zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Vor der Abstimmung prüfen die zuständigen Abteilungen die Vorschläge der Kategorie A auf ihre rechtliche Umsetzbarkeit sowie fachliche Zulässigkeit und ermitteln die Kosten sowie eventuelle Folgekosten. Grundlage der Kostenschätzung sind Bruttopreise (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Alle fachlichen Stellungnahmen und die ermittelten Kosten werden im Internet vor der Abstimmung bekannt gegeben.