Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Feuerwehrmänner löschen Brand

Ehrenamtliches Engagement im Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Wasserrettungsdienst

Der Katastrophenschutz ist ein nach Landesrecht organisiertes System der Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei außergewöhnlichen Schadensereignissen im Sinne von § 2 KatSG. Er ist Bestandteil eines einheitlichen Hilfeleistungssystems, dessen Grundlage die bei den Ordnungsbehörden für die Gefahrenabwehr vorgehaltenen Kräfte und Mittel sowie die Organisationsstrukturen für einen ressortübergreifenden gemeinsamen Einsatz sind.

Die Senatsverwaltung für Inneres unterstützt und koordiniert das ehrenamtliche Engagement in den Bereichen

Worum geht es ?

Wer das Leben nur von der heiteren Seite sehen will und die Augen vor der Wirklichkeit verschließt, kann böse Überraschungen erleben. Das gilt im Großen wie im Kleinen, im Privatleben ebenso wie in unserem Gemeinwesen.

Trotz aller Anstrengungen, den Gefahren vorzubeugen, die durch Naturereignisse entstehen oder durch menschliches und technisches Versagen auftreten, kommt es immer wieder zu Unglücksfällen, bei denen der Verlust von Menschenleben zu beklagen ist oder hohe Sachwerte vernichtet werden. Schon seit vielen Jahren arbeiten daher ehrenamtliche Helfer in den bekannten Organisationen.

Die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutz-Dienstes werden in das Hilfeleistungssystem des Landes Berlin einbezogen. Seine Einheiten und Einrichtungen sind gegliederte Zusammenfassungen von Personen und Material, die unter einheitlicher Führung stehen und nach folgenden Fachdiensten ausgerichtet sind:

Die Senatsverwaltung für Inneres schafft die rechtlichen Grundlagen und unterstützt die Organisationen durch finanzielle Zuwendungen. Helferinnen und Helfer werden für 10-, 25- und 40-jährige Mitwirkung mit dem Feuerwehr-und Katastrophenschutzehrenzeichen ausgezeichnet.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer der genannten Berliner Brand- und Katastrophenschutzorganisationen bzw. dem Wasserrettungsdienst haben, wenden Sie sich bitte an den dafür zuständigen Mitarbeiter bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Herrn Ingo Krüger, Tel.-Nr.: 9027 2422, E-Mail, oder direkt an eine der Organisationen.

Bürgerschaftliches Engagement im Sport

Der Berliner Sport wäre nicht ohne die enorme ehrenamtliche Arbeit in seinen Vereinen, Fachverbänden und Sportarbeitsgemeinschaften denkbar. Die rund 60.000 ehrenamtlich Tätigen in den rund 2.000 Berliner Sportvereinen sind die größte Stärke des Berliner Sports. Sie stellen ihre Fähigkeiten und ihre Zeit für den Verein zur Verfügung. Ohne ihr Wirken gäbe es keinen Sportverein, denn es sind Ehrenamtliche, die die Vereine organisieren und verwalten, die die Mitglieder betreuen, den Sport und noch viel mehr möglich machen.

Die ehrenamtlichen Helfer bilden das Fundament für eine erfolgreiche Jugendarbeit im Sport. Dieser Einsatz ist jedoch keine Einbahnstraße, freiwilliges Engagement bietet auch viele Lern- und Erfahrungschancen. Vielfältige Kompetenzen (z.B. soziale oder didaktische Kompetenzen) werden erworben, die auch in anderen Lebensbereichen der ehrenamtlich Tätigen wertvoll und hilfreich sind.

Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Sportverein haben, wenden Sie sich bitte an den “Landessportbund Berlin“http://www.lsb-berlin.net/:, Tel.-Nr.: 30002-0, E-mail.

Ansprechpartner für Jugendliche, die ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren möchten, ist die Sportjugend Berlin, Herr Jürgen Stein, Tel.-Nr.: 30002-173, E-mail

Für weitere Informationen empfehlen wir auch: www.ehrenamt-im-sport.de

Ehrungen/Jubiläen

Das für den Sport in Berlin zuständige Mitglied des Senats vergibt jährlich Auszeichnungen. Hierzu gehören:

  • Auszeichnungen für die beste Jugendarbeit in Vereinen; Vereine mit herausragender Jugendarbeit werden im Rahmen einer Feierstunde mit einer Urkunde ausgezeichnet und erhalten eine Materialspende
  • Sonderehrung/Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine
  • Ehrenpreise für Sportveranstaltungen
  • Ehrenplaketten für Förderer des Sports

Aus gleichem Anlass kann aufgrund besonders herausragender Verdienste auch eine Ordensverleihung in Betracht kommen (Verdienstorden des Landes Berlin oder Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland).

Sportvereinen, die 100 Jahre und älter sind, kann die Sportplakette des Bundespräsidenten verliehen werden.

Alljährlich bedankt sich der Regierende Bürgermeister bei Ehrenamtlichen (auch aus dem Bereich des Sports) im Rahmen einer Ehrung für die geleistete Arbeit.

Für die Ehrenamtlichen im Sport besteht die Möglichkeit, als Nachweis für ihr bürgerschaftliches Engagement den Berliner FreiwilligenPass zu beantragen. Der Berliner FreiwilligenPass soll Dank und Anerkennung für freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement im Land Berlin zum Ausdruck bringen.

Der Berliner FreiwilligenPass besitzt zwei Teile: einen Nachweis für freiwilliges bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement sowie eine Dokumentation der Teilnahme an besonderen Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. Voraussetzung für die Verleihung des Passes ist ein Mindestalter von 12 Jahren sowie eine Mindestdauer des bescheinigten Engagements von 80 Std./Jahr oder 200 Stunden in einem projektbezogenen kürzeren Zeitraum.

Interessenten wenden sich bitte an die Sportjugend Berlin, Herrn Jürgen Stein, Tel.-Nr.: 30002-173, E-Mail.

Sonderurlaub

Für die Mitarbeiter des Landes Berlin besteht die Möglichkeit der Gewährung von Sonderurlaub für die Teilnahme an herausragenden Sportveranstaltungen. Dies gilt für aktive Sportler ebenso wie für ehrenamtlich Tätige, wie Kampf- und Schiedsrichter, Betreuer, ärztliche und technische Hilfskräfte. Die Senatsverwaltung bestätigt auf Antrag das besondere Interesse des Landes Berlin als Grundlage für die Sonderurlaubsgewährung.