Der Brief muss bis zum Wahltag am 23. Februar um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Andernfalls werden die Stimmen nicht berücksichtigt. Briefwahlanträge können online, per Mail oder Post sowie direkt in den bezirklichen Briefwahlstellen beantragt werden. Als sicherste Möglichkeit, seine Stimme vor dem Wahltag abzugeben, empfiehlt Bröchler letztere Möglichkeit. In den Briefwahlstellen ist es mit den Unterlagen auch möglich, gleich direkt zu wählen. Dann entfällt das Zurückschicken per Post, das mehrere Tage dauern kann. Man kann Briefwahlunterlagen, die zu Hause ausgefüllt wurden, auch in die Briefkästen dieser Stellen einwerfen.