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Landesparlament beschließt verschärftes Hochschulgesetz

Universität

Berlin bekommt ein verschärftes Hochschulgesetz. Dadurch wird eine Exmatrikulation von Studierenden bei gewissen Ordnungsverstößen wieder möglich.

Dafür gelten aber hohe Hürden. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat die entsprechende Änderung bei der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause beschlossen. Eine Exmatrikulation ist danach nur als letztes Mittel vorgesehen und nur im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung. Kommt es zu einer Exmatrikulation, dürfen Studierende sich zwei Jahre lang nicht wieder an der Hochschule einschreiben.

Regelung definiert Ordnungsverstöße neu

Nach der Neuregelung liegt ein Ordnungsverstoß vor, wenn ein Student in Bezug zur Hochschule «durch Anwendung von körperlicher Gewalt, durch Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlicher Gewalt ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt». Als Verstöße gelten auch sexuelle Belästigung und «vorsätzliche Straftaten» in Einrichtungen der Hochschule, die der Hochschule «erheblichen Schaden zufügen».

Verschärfung beim Hausrecht

Neben der Exmatrikulation sind als mögliche Maßnahmen auch der Ausspruch einer Rüge, der Ausschluss von der Benutzung bestimmter Einrichtungen der Hochschule, der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester und die Androhung der Exmatrikulation vorgesehen. Eine Verschärfung gibt es auch beim Hausrecht. So kann ein Hausverbot künftig «bei extremen Fällen» für neun Monate verhängt werden. Bisher waren es nur drei. 

Autor:in: dpa
Veröffentlichung: 5. Juli 2024
Letzte Aktualisierung: 5. Juli 2024

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