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Schneller-Bauen-Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet
Beim Bauen in Berlin setzt die schwarz-rote Landesregierung auf mehr Tempo. mehr
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Die für 2025 angekündigte bundesweite Grundsteuerreform soll die Wohnkosten in Berlin nicht verteuern. Das soll durch mehrere Änderungen bei den Eckpunkten der Steuer verhindert werden.
Ein entsprechendes Gesetz hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit der Mehrheit von CDU und SPD beschlossen. Vor allem wird damit der sogenannte Hebesatz ab 2025 deutlich von 810 auf 470 Prozent gesenkt.
Darüber hinaus wird die Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert. So soll sich eine höhere Belastung im Vergleich zu gewerblich genutzten oder unbebauten Grundstücken vermeiden lassen. Dem neuen Gesetz zufolge beträgt sie für Wohngrundstücke ab Anfang kommenden Jahres 0,31 Promille, für andere Grundstücke dagegen 0,45 Promille.
Beide Änderungen sollen dazu beitragen, dass die Berlinerinnen und Berliner künftig in der Regel nicht deutlich mehr Grundsteuer zahlen als bisher. Dort, wo bisher sehr wenig Grundsteuer anfiel, kann sich der Steuerbetrag in Einzelfällen allerdings deutlich erhöhen. Im Durchschnitt soll die Steuerlast aber nicht zunehmen, wie Finanzsenator Stefan Evers (CDU) mehrfach versichert hat. In Berlin lag das Aufkommen im vergangenen Jahr bei rund 860 Millionen Euro.
Der CDU-Abgeordnete Johannes Kraft sagte, die Prämisse sei gewesen, Wohnen dürfe nicht teurer werden. Dafür seien unter anderem die Messzahlen angepasst worden. Das Gesetz sehe aber auch eine Härtefallregelung für diejenigen vor, die ihre erhöhte Grundsteuer nicht bezahlen könnten.
Die Grundsteuer wird bundesweit auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts reformiert. Ab 2025 gelten neue, einheitlichere Berechnungsgrundlagen, bei denen der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken stärker als bisher berücksichtigt wird. In Berlin mussten rund 870.000 Grundstücks- und Immobilieneigentümerinnen und -eigentpmer dazu zahlreiche Informationen abgeben, die Grundlage für sogenannte Grundsteuerwertbescheide waren. Darin waren häufig Grundsteuerwerte genannt, die erheblich höher als bei der bisherigen Grundsteuer waren. Die Grundsteuer berechnet sich aber aus mehreren Faktoren. Die Formel dafür lautet Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.