Dies teilte der Senat am Mittwoch (19. Januar 2022) mit. Die Wiedereinführung des eingeschränkten Regelbetriebs sei eine Reaktion auf die stark steigenden Inzidenzen in Berlin und diene vornehmlich der Kontaktminimierung. Weiterhin können Kitas zur Sicherung der Aufsichtspflicht bei Personalengpässen auch Eltern und fachfremde Personen zur Betreuung hinzuziehen.
Eingeschränkter Regelbetrieb in Berliner Kitas
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Ab voraussichtlich kommenden Montag (24. Januar 2022) wird in den Berliner Kindestagesstätten wieder der eingeschränkte Regelbetrieb eingeführt.
Eingeschränkter Regelbetrieb wegen hoher Corona-Inzidenzen in Berlin
Eingeschränkte Betreuungszeiten möglich
Alle Kinder mit einem Betreuungsvertrag sollen weiterhin betreut werden. Allerdings können verkürzte Betreuungszeiten festgelegt werden. Eine Mindestbetreuungszeit von 7 Stunden wurde jedoch festgelegt. Weiterhin muss die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb zwingend in festen Gruppen von höchsten 25 Kindern erfolgen.
Testpflicht an Berliner Kitas
Bereits vergangenen Montag verkündete die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Testpflicht an den Berliner Kindertagesstätten für Kinder ab 1 Jahr. Diese soll ebenfalls zum 24. Januar 2022 in Kraft treten. Eingesetzt werden sogenannte Lolli-Tests, deren Anwendung insbesondere für Kleinkinder deutlich angenehmer ist. Drei Tests pro Woche sind vorgeschrieben. Der Montag ist verpflichtend, die beiden anderen Tage werden durch die Kita festgelegt.