Quelle: dpa
Weiterführende Informationen: Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen
Veröffentlichung: 06. Januar 2022
Letzte Aktualisierung: 06. Januar 2022
Sämtliche vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden. Für Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958, deren Führerscheine bis Ende 1998 ausgestellt wurden, läuft die Frist bereits am 19. Januar 2022 ab. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneres wurden von Februar bis Dezember 2021 insgesamt erst 25 360 Anträge auf Führerscheinumtausch aus dieser Altersgruppe gestellt.