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Verwaltungsreform kommt weiter voran
Der Berliner Senat hat ein neues Gesetz zur Bezirksfinanzierung auf den Weg gebracht. Was das für Entlastung und Effizienz in der Verwaltung bedeutet. mehr
Das Berliner Mobilitätsgesetz von 2018 räumt Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV bei der Verkehrsplanung Vorrang ein. (Archivbild)
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Zum fünften Jahrestag des Berliner Mobilitätsgesetzes zieht Verkehrssenatorin Bonde Bilanz und betont den Fokus auf pragmatische Lösungen.
Das Berliner Mobilitätsgesetz wurde 2018 unter der rot-rot-grünen Regierung beschlossen und hat seitdem mehrere Ergänzungen erfahren. Es räumt Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV bei der Verkehrsplanung Vorrang ein. Es zielt auf eine sichere und klimafreundliche Verkehrspolitik ab, die das Auto weniger in den Mittelpunkt stellt.
Aus der Senatsverkehrsverwaltung hieß es, das Mobilitätsgesetz habe sinnvolle Leitplanken gesetzt und Verbesserungen angestoßen: «Es hat aber auch gezeigt, dass ein stark technisch geprägtes Regelwerk nur dann Wirkung entfaltet, wenn es im Alltag von Verwaltung, Bezirken, Wirtschaft und Stadtgesellschaft praktikabel umsetzbar ist.» «Berlin braucht deshalb eine Mobilitätspolitik, die nicht spaltet, sondern verbindet: praktikabel, finanzierbar, sicher – und vor allem von möglichst vielen Berlinerinnen und Berlinern akzeptiert und gewollt», betonte Verkehrssenatorin Bonde. «Entscheidend ist, dass Mobilität nicht zum Kulturkampf wird, sondern zu einer gemeinsamen Aufgabe mit klaren, fairen Regeln statt ideologisch zu übersteuern.»