Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen

Mehrere Menschen drehen gemeinsam an Zahnrädern

Sie haben im Ausland einen Beruf erlernt und möchten in Deutschland arbeiten? Für eine Vielzahl sogenannter reglementierter Berufe ist ein formales Anerkennungsverfahren notwendig.

Reglementierte und nicht-reglementierte Berufe

Was sind reglementierte Berufe?

Reglementierte Berufe sind zum Beispiel Arzt, Krankenpflegerin, Rechtsanwalt, Architektin, Lehrer, Bäckerin oder Metallbauer. Das Führen einer solchen Berufsbezeichnung ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt, die über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen. In reglementierten Berufen ist die Anerkennung Voraus-setzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland. Die Prüfung erfolgt durch die für das Berufsfeld zuständige Berufskammer oder Senatsverwaltung.

Was sind nicht-reglementierte Berufe?

Der Berufszugang oder die Berufsausübung ist bei nicht-reglementierten Berufen nicht an staatliche Vorgaben geknüpft. Dies gilt insbesondere für Ausbildungsberufe im dualen System. Ist der Beruf in Deutschland nicht staatlich reglementiert, kann man sich mit einer ausländischen Qualifikation direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben oder sich selbständig machen.

Das Anerkennungsgesetz

Auf Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen haben alle Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation einen Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf. Das Gesetz schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren.

Das Portal für Anerkennungsverfahren in Deutschland

  • www.anerkennung-in-deutschland.de ist das offizielle Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Mit dem Anerkennungs-Finder finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist. Außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen zum Verfahren.

Beratungsangebote

  • Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung – ZSBA
    Sie leben im Ausland und möchten von dort die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen? Dann können Sie sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wenden. Die ZSBA vertieft die Erstberatung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die ZSBA hilft Ihnen bei der Antragstellung, berät Sie und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland.
    Kontakt E-Mail: recognition@arbeitsagentur.de
  • Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)
    Die Anlaufstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bieten Informationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und verweisen Anerkennungsinteressierte an die für ihr Anliegen zuständige Stelle.
Anerkennungshotline

Die Berliner Beratungshotline zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse steht internationalen Fachkräften, die in Berlin arbeiten oder arbeiten möchten, zur Verfügung.

Linkliste zu Anerkennungsstellen nach Berufen bzw. Berufsgruppen

Anerkennung von Spätaussiedlerzeugnissen (BVFG) sowie von Abschlüssen aus der DDR (Einigungsvertrag) im Bereich der dualen Berufsausbildung und Berufsfortbildung

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin

Name Telefon Sprechzeiten
Katja Seyfarth +49 30 9028-1069 nach telefonischer Vereinbarung
Konstanze Mühleck-Zwahr +49 30 9028-1177 nach telefonischer Vereinbarung

Wichtige Links