Nichtakademische Berufe im Gesundheitswesen
Die Ausbildung in den nichtakademischen Berufen im Gesundheitswesen (Medizinalfachberufe) erfolgt aufgrund eines Berufsgesetzes in Verbindung mit einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales führt die staatlichen Prüfungen durch. Dies gilt für die bundesrechtlich geregelten Berufe (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Masseur/in, Physiotherapeut/in, Hebamme/Entbindungspfleger) wie auch die durch Berliner Landesrecht geregelten Medizinalfachberufe, die es nicht in allen Bundesländern gibt (z.B. Gesundheitsaufseher, Kardiotechniker, Hufbeschlagsschmiede, Lebensmittelkontrolleure). Die Lehranstalten und die Weiterbildungsstätten werden staatlich anerkannt und unterliegen der Schulaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales.
Nach erfolgreichem Abschluss der Aus- oder Weiterbildung wird auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung erteilt, sofern die in den Berufsgesetzen genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Unsere Informationsseiten zu den einzelnen Berufen erreichen Sie über das Auswahlmenü.
© Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)