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Bescheinigungen und Anerkennungen in dem Bereich Kultur

Bewertung/Anerkennung eines ausländischen Bildungsabschlusses im Vergleich mit der deutschen Ausbildung als "Staatlich geprüfter Musiklehrer"
Die deutsche Ausbildung zum „Staatlich geprüften Musiklehrer“ erfolgte auf der Basis eines Realschulabschlusses und konnte in Berlin bis zum 31. Juli 1994 abgeschlossen werden.

Auf Antrag werden ausländische Bildungsabschlüsse - d.h. konkret: Musiklehrer-Diplome, die an einer Musikfachschule (ggf. auch pädagogischen Fachschule), nicht jedoch an einer Hochschule, erworben worden sind - im Vergleich mit der oben genannten Ausbildung bewertet. Die Vergleichbarkeit hängt insbesondere von der absolvierten Fachrichtung, den belegten Einzelfächern einschließlich Nachweis eines pädagogischen Praktikums sowie der im Diplom ausgewiesenen Qualifikation ab. Sofern eine Vergleichbarkeit gegeben ist, kann darüber eine Bescheinigung ausgestellt werden. Die Ausstellung der Bescheinigung ist in der Regel gebührenpflichtig. Gebührenhöhe und Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung sind im Merkblatt erläutert.
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Diplom _ Informationsblatt Zum Antrag _stand _juni 2007_

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(Diplom _ Informationsblatt Zum Antrag _stand _juni 2007_, 19419 Bytes)
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Ansprechpersonen

Musiklehrer Diplom

Herr Uwe Sandhop

Tel.: 030/90228-755

E-Mail