Ein Bett auf Knopfdruck: LAF nimmt an Pilotphase des neuen Unterbringungs-Konzepts für Wohnungslose teil

Pressemitteilung vom 28.12.2020

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) wird Pilotbehörde für das Senatsprojekt „Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung“ (GStU). Dazu haben LAF-Präsident Alexander Straßmeir und Staatsekretär Alexander Fischer eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. Ziel der Pilotphase ist es, die neue Software zur IT-gestützten Vergabe von Plätzen in qualitätsgesicherten Unterkünften für Asylsuchende, anerkannte Geflüchtete und andere Wohnungslose in der Praxis zu prüfen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Testphase soll die Software schrittweise eingeführt werden und ermöglicht dann „per Knopfdruck“ berlinweit das passende Bett für einen wohnungslosen Menschen zu finden.

Alexander Fischer, Staatsekretär für Soziales: “Der Start des Pilotbetriebs ist ein wichtiger Meilenstein, um das GStU-System Schritt für Schritt einzuführen. Aus der Pilotphase werden wir wichtige Erkenntnisse zur Verbesserung des IT-gestützten Belegungsmanagements ziehen. Ich freue mich, dass wir trotz der Corona-Pandemie im Februar mit einer kleinen Anzahl an Unterkünften, zwei Pilotbezirken und dem LAF mit der Umsetzung der GStU beginnen.“

Alexander Straßmeir, Präsident des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten: „Das LAF hat sich seit seiner Gründung eine hohe Expertise in der Versorgung und Unterbringung von geflüchteten Menschen erarbeitet. Unsere Unterkünfte sind alle qualitätsgesichert und die neugebauten Modularen Unterkünfte für Geflüchtete (MUF) setzen Standards im sozialen Wohnungsbau. Deswegen freue ich mich, dass wir unsere Unterbringungserfahrung in das Projekt GStU einbringen können und dadurch dazu beitragen, eine verbesserte Unterbringung aller Wohnungslosen in Berlin zu schaffen.”

Zum Hintergrund:
In den Unterkünften des LAF leben derzeit knapp 19.000 geflüchtete Menschen. Fast die Hälfte von ihnen sind bereits anerkannt und gelten deshalb als Wohnungslose, die das LAF in Amtshilfe für die Bezirke unterbringt. Durch die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) wird künftig nicht nur die Suche, Belegung und Abrechnung eines Unterkunftsplatzes für Wohnungslose mit und ohne Fluchterfahrung erleichtert. In die Belegungssoftware können genaue Suchkriterien eingegeben werden, sodass künftig jeder genau die Unterbringung findet, die er braucht – die vierköpfige geflüchtete Familie mit Vater im Rollstuhl ebenso wie ein Alleinlebender mit Suchterkrankung.

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Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten
Sascha Langenbach, Pressesprecher
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