Unterkunft

Wohncontainerdorf

Wie werde ich untergebracht?

Wenn Sie einen Asylantrag stellen, müssen Sie in der ersten Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Dies ist gesetzlich geregelt. Dort leben Sie mit anderen Flüchtlingen in Mehrbettzimmern zusammen und werden mit drei Mahlzeiten täglich versorgt.

In den Unterkünften werden Sie von Sozialarbeiter/innen beraten und unterstützt. Weitere Hilfe bekommen Sie durch ehrenamtliche Helfer, die auf freiwilliger Basis in der Unterkunft tätig sind.

Wer bezahlt meine Unterkunft?

Wenn Sie hilfebedürftig sind, übernimmt das Land Berlin (durch das LAF) die Kosten Ihrer Unterkunft. Zum Abschluss Ihrer Registrierung bekommen Sie eine Unterkunft zugewiesen und erhalten eine Bescheinigung, dass das LAF die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt („Kostenübernahme“). Diese Bescheinigung geben Sie in Ihrer Unterkunft ab. Sie ist zeitlich befristet und muss im LAF Leistungszentrum (Darwinstraße 14-18, Besucheingang Goslarer Ufer 15) verlängert werden.

Kann ich meine Unterkunft wechseln?

Die Flüchtlingsunterkünfte des Landes Berlin werden zentral vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) belegt. Sie können deshalb Ihre Unterkunft nicht selbstständig wechseln.

Kann ich auch in eine Wohnung ziehen?

In der Regel besteht die Wohnverpflichtung 18 Monate, bei Familien mit minderjährigen Kindern 6 Monaten. Möglich ist jedoch u.U., dass sich die Wohnraumverpflichtung auch nach 18 Monaten noch besteht

Allerdings ist günstiger Wohnraum in Berlin knapp und daher werden Sie (und Ihre Familie) vermutlich erst einmal in einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Diese Wohnheime sind gut ausgestattet und bieten Ihnen mehr Privatsphäre als die Erstaufnahme. Außerdem gibt es dort Gemeinschaftsküchen, wo Sie selber kochen können. Wenn Sie in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer Wohnung leben, erhalten Sie höhere Geldleistungen, weil Sie sich selbst versorgen.

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