Unbegleitete Minderjährige

Schuljunge schreibt an der Tafel

Wenn minderjährige Flüchtlinge ohne ihre Eltern oder eine erwachsene Begleitperson einreisen, ist nicht das LAF, sondern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für sie zuständig.

Sie werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ankunftszentrums in die Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Prinzregentenstraße 24 (Charlottenburg-Wilmersdorf) weiter geleitet.

Die Aufnahmestelle ist rund um die Uhr geöffnet und organisiert die Aufnahme und Unterbringung der Jugendlichen.

Wenn Sie minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ehrenamtlich unterstützen möchten, finden Sie hier mehr Informationen über die Möglichkeiten, sich zu engagieren.

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