Kostenerstattung für Dolmetscherleistungen

Gewürzschale

Gewürzschale

Allgemeines

Wenn Geflüchtete beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt werden, ist eine gute Kommunikation wichtig. Sprachmittlungen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen (ambulant oder stationär) sind aber keine Gesundheitsleistungen und werden daher nicht von den Krankenkassen erstattet. Deshalb können die Kosten von der für den Patienten zuständigen Leistungsbehörde übernommen werden. Hierfür muss vom Arzt oder Krankenhaus ein entsprechender Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Achtung

Bitte prüfen Sie vor Antragstellung wer der zuständige Leistungsträger (LAF, Bezirke, JobCenter) ist und richten Ihren Antrag dorthin. Sind andere Leistungsbehörden als das LAF zuständig, kann keine Online-Beantragung erfolgen.

Bezieht der Patient Leistungen vom LAF, kann der Antrag im Vorfeld der Behandlung online beim LAF gestellt werden.

Ausnahmefälle

Bei einer Notfallbehandlung, einer psychiatrischen Krisenintervention oder wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht länger aufgeschoben werden kann, ist die Kostenübernahme auch rückwirkend möglich. Hierfür verwenden Sie bitte Formular D und senden dieses per E-Mail an die entsprechende Team-Adresse.

Bitte unbedingt im Betreff das Stichwort „Dolmetscherleistung“ eingeben!

Auswahl

Bei der Auswahl der Dolmetscherleistung wird empfohlen, das Vermittlungsangebot des Gemeindedolmetschdienstes in Anspruch zu nehmen.

Hinweise zur Vergütung

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Komplexität des Sachverhaltes. Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise bei Angaben zur Rechnung. Die aktuelle Fassung der HonVSoz finden Sie hier: /sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/kategorie/ausfuehrungsvorschriften/honvsoz_anlage-571929.php
  • Für Arztbesuche mit Standardbehandlung und Anamnese wird nach Gruppe 2 vergütet.
  • Für psychiatrische Behandlungen und OP-Vorbereitungen sowie besonders komplexe Fälle kann nach Gruppe 3 vergütet werden.
    Grundlage für die Einschätzung der Komplexität einer Behandlung ist der Schwierigkeitsgrad, der im Antragsformular anzugeben ist.
  • Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Zeitstunden (60 Minuten) pro Einheit handelt.
  • Fahrtkosten werden nicht erstattet.
  • Die Umsatzsteuer wird erstattet, wenn der Dolmetscher/in oder die Sprachmittlerin gegenüber dem Leistungsträger schriftlich erklärt, dass er/sie beim Finanzamt umsatzsteuerpflichtig geführt wird und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt (siehe Abschnitt C HonVSoz).
    Die Umsatzsteuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen.

Wichtiger Hinweis

Bitte achten Sie als Arztpraxis oder behandelndes Krankenhaus darauf, den Antrag auf Kostenerstattung für Dolmetscherleistungen an die für Ihren Patienten zuständige Leistungsstelle zu schicken.
Der Leistungsstatus ist auf der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten gespeichert.
Status 9 – Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und bezirkliche Sozialämter
Status 4 – Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und bezirkliche Sozialämter
Status 1 – Jobcenter
Eine falsche Adressierung des Antrags kann die Kostenerstattung verzögern.

Antrag auf Kostenübernahme für eine Sprachmittlung/Dolmetscherleistung für eine medizinische Behandlung eines Leistungsberechtigten nach AsylbLG

Der Antrag auf Kostenübernahme für Sprachmittlung im Rahmen einer medizinischen Behandlung muss vor der Behandlung gestellt und genehmigt werden.

Sind andere Leistungsbehörden für eine/n Patient/in zuständig, ist der Antrag bitte dorthin zu richten. Eine online-Beantragung kann in diesem Fall nicht erfolgen.

Weiteres Verfahren

Nach Eingang des Antrages bei der zuständigen Leistungsbehörde erhalten Sie eine Kostenübernahmeerklärung mit den Anlagen Formular B und C. Aus dieser geht hervor, in welche Vergütungsgruppe die beantragte Leistung einzustufen ist.

Nach der Behandlung muss die erbrachte Sprachmittlung oder Dolmetschleistung bestätigt werden.
  • Merkblatt zum Antrag für eine Sprachmittlung

    PDF-Dokument (188.1 kB)

  • Formular A - Antrag Sprachmittlung

    PDF-Dokument (11.3 kB)

  • Formular B - Bestätigung Sprachmittlung

    PDF-Dokument (64.5 kB)

  • Formular C - Angaben Rechnung Sprachmittlung

    PDF-Dokument (7.9 kB)

  • Formular D - Rückwirkender Antrag Sprachmittlung

    PDF-Dokument (68.3 kB)

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