Fragen und Antworten

Waldweg im Laubwald

Hier finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen aus den Bereichen Waldwirtschaft, Gefahren und Verhalten im Wald, Walderlebnis für Kinder und Familien sowie über Wildtiere und Hunde im Wald.

Waldwirtschaft und Waldbewirtschaftung

  • Was bedeutet naturnahe Waldwirtschaft?

    Die Berliner Forsten pflegen den Wald so, dass er die Vielfalt seiner Leistungen nachhaltig erbringen kann. Naturgemäße Waldbewirtschaftung bedeutet bei den Berliner Forsten vor allem:

    • keine Kahlschläge,
    • die natürliche Aussaat von Bäumen und Sträuchern hat Priorität,
    • kein Einsatz von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln,
    • bodenschonende Arbeitsverfahren, zum Beispiel durch den Einsatz von Rückepferden,
    • Erhalt von Tot- und Biotopholz (das heißt auch Erntereste verbleiben als Nährstoffquelle nach einer Durchforstung an Ort und Stelle, um als Grundlage für die weitere Bodenbildung zu dienen,
    • Förderung heimischer Baum- und Straucharten,
    • Entwicklung von Mischwäldern,
    • waldverträgliche Wildtierbestände werden angestrebt,
    • stabilitäts-, vitalitäts- und qualitätsorientierte Pflege der Waldbestände.
    • Seit 2002 garantiert die Zertifizierung durch den Forest Stewardship Council (FSC) und den Naturland-Verband die nachhaltige, ökologische Bewirtschaftung der Berliner Wälder. Die Einhaltung der Zertifizierungsstandards wird jährlich durch unabhängige Gutachter/innen überprüft.
  • Wie verhalte ich mich bei Fällungen?

    Die Berliner Forsten bitten Waldbesucherinnen und -besucher um Verständnis, falls es in ihrem Umfeld durch Baumfällungen oder Durchforstungen zu Einschränkungen kommt. Aus Sicherheitsgründen müssen während der Baumfällarbeiten zeitweise Wege oder Waldabschnitte gesperrt werden. Bitte meiden Sie die Orte, an denen wir den Wald von morgen für Sie gestalten und gleichzeitig den nachwachsenden Rohstoff Holz ernten, weiträumig. Es besteht Lebensgefahr.

  • Holzernte – Wieso werden Bäume gefällt?

    Holz ist ein Multitalent. Es findet überall Verwendung:

    • im Bauwesen,
    • in der Möbelproduktion,
    • in der Papierherstellung.

    Aufgrund seiner Eigenschaften (bei gleicher Tragfähigkeit ist es leichter als Stahl, es hat annähernd die gleiche Druckfestigkeit wie Beton, es kann zusätzlich Zugkräfte aufnehmen und ist ein sehr guter Isolator) ist Holz aus unserem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken.
    Als regionales Produkt ist Holz weit umweltverträglicher als aus fernem Plantagenanbau oder aus unkontrollierten/illegalen Rodungen importierte Rohstoffe. Bei heimischem Holz wird eine nachhaltige Nutzung garantiert. Zusätzlich ist das einzelstammweise und eben nicht flächige Fällen von Bäumen wesentlich für die Entwicklung stabiler und vielfältiger Wälder. Durch die planmäßige und zielorientierte Holzernte wachsen stabile Mischwälder heran, die der Erholungsnutzung dienen und weitere wertvolle Leistungen für die Stadt erbringen (etwa nutzbares Trinkwasser).

  • Was geschieht mit Waldwegen nach einer Durchforstung?

    Unmittelbar nach Erntemaßnahmen sind Schäden an Waldwegen – insbesondere bei milden Temperaturen und regnerischem Wetter – möglich.

    Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass durch gute Planung und geeignete Arbeitsverfahren Schäden am Wald und den darin arbeitenden oder sich erholenden Menschen auf ein Minimum reduziert werden können. Nach einer Durchforstung und anschließenden Abfuhr des geernteten Holzes werden die beanspruchten Waldwege durch die Mitarbeitenden der Berliner Forsten so schnell wie möglich für die Erholungsnutzung wiederhergestellt.

  • Warum sieht der Wald so "unordentlich" aus?

    Nach der Durchforstung bietet sich den Erholungssuchenden tatsächlich oft der Eindruck eines “verwüsteten” und unaufgeräumten Waldes. Holzstapel, Kronenmaterial und frische Schnittstellen an den Baumstubben fallen ins Auge.

    In den bearbeiteten Waldflächen verbleiben Baumkronen und andere Resthölzer im Interesse des Nährstoffkreislaufs und als wichtiges Lebensraumangebot für Kleinstlebewesen am Waldboden liegen.

    Durch diese “Unordnung” wird die Biodiversität unserer Wälder gefördert. Biotopbäume und Totholz leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Sicherung von Vorkommen gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Die Anzahl von Biotopbäumen sowie der Anteil an stehendem und liegendem Totholz – insbesondere stärkerer Dimensionen – soll deshalb weiter erhöht werden und Baumkronen und andere Resthölzer verbleiben im Wald.

  • Darf ich im Wald (Kamin)holz sammeln? Wenn ja wieviel?

    Brennholz oder Kaminholz ist ein nachgefragtes und beliebtes Produkt. Da Wälder in Deutschland stets im Besitz von Ländern, Gemeinden oder anderer Körperschaften sind, zu einem erheblichen Teil aber auch Privatpersonen gehören, ist die Nutzung des Rohstoffes Holz nicht kostenlos und nur mit Genehmigung möglich. In Berlin sind die 28 Revierförstereien der Berliner Forsten Ansprechpartner/innen, wenn es um Brennholz geht. Dort bekommen Sie auch für 5 bis 10 € den sogenannten Raff- und Leseholzschein. Dieser berechtigt Sie dann, einen Monat lang, in dem von dem Revierförster oder von der Revierförsterin zugewiesenen Gebiet Reisig und Zweige bis maximal 7 cm Durchmesser zu sammeln.

    Gilt die Genehmigung auch für das Fällen von Bäumen?
    Ein Raff- und Leseholzschein erlaubt nur das Sammeln von Holz. Selbst Bäume zu fällen, ist dagegen nicht zulässig, da dafür ein geschulter Umgang mit der Motorsäge unabdingbar ist. Wenn Bäume gefällt werden müssen, übernehmen Forstwirtinnen und Forstwirte diese Aufgabe daher meist selbst.

    Möchten Sie selbst zur Motorsäge greifen, um im Wald Baumkronen und liegende Baumstämme zu Brennholz zu verarbeiten, brauchen Sie eine weitere Genehmigung. Diese bekommen Sie ebenfalls bei der Revierförsterei, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Sie müssen an einem zertifizierten Motorsägenkurs teilgenommen haben.

    Eine Übersicht von Anbietern und Terminen für diese Kurse finden Sie unter:
    www.motorsaegenkurs.de

    Der Motorsägenführerschein kann alternativ durch den Nachweis einer entsprechenden forstwirtschaftlichen Ausbildung oder einer langjährigen Tätigkeit in der Holzernte ersetzt werden. Da die Nachfrage nach Brennholz groß ist, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Revierförsterei. Es besteht auch die Möglichkeit, Brennholz aus den FSC und Naturland zertifizierten Wäldern Berlins zu kaufen (1 m lang und noch nicht getrocknet!). Sie erreichen die zuständigen Revierförsterinnen und –förster zu den Sprechzeiten jeweils dienstags von 14 bis 18 Uhr.

  • Darf ich Blumen und Grün aus dem Wald mitnehmen?

    Rechtlich gilt die sogenannte “Handstraußregelung”. Das Sammeln von Pilzen, Beeren und anderen Früchten ist in geringer Menge für den eigenen Bedarf gestattet.

    In Berlin aber kommen schnell Tausende von Naturliebhabern auf diese Idee und spätestens dann wird es zum Problem für den Wald. Unsere Bitte daher: Lassen Sie Blüten und Zweige im Wald und genießen Sie sie dort.

    Fragen Sie in den Berliner Revierförstereien nach legalen Möglichkeiten, Waldgrün, das bei der Waldpflege anfällt, zu beziehen.

  • Wer kümmert sich um Müll im Wald?

    Bitte helfen Sie im Interesse Aller, unseren Wald als Erholungsort sauber zu halten. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle zur nächsten Mülltonne am Waldrand oder an der Straße mit. Wildtiere werden durch intensiven Essensgeruch von Abfällen schnell angezogen und durchwühlen den Müll. Hierbei kann es bei den Tieren zu Schnittverletzungen an scharfkantigen Gegenständen kommen.

    Seit 2015 gibt es eine Zusammenarbeit mit den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR), die sich an ausgewählten, stark frequentierten Waldgebieten um die Müllentsorgung kümmern. Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist verboten und wird mit Verwarnungs- oder Bußgeldern bis zu einer Höhe von 10.000 € geahndet. Pflanzliche Abfälle können im eigenen Garten oder durch entsprechende Entsorgungsunternehmen kompostiert werden.

Gefahren im Wald

  • Welche Gefahren gibt es im Wald (z.B. herabfallende Äste, Wurzeln, Zecken, Giftpilze oder ähnliches)?

    Gemäß § 14 Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie dem Landeswaldgesetz (§ 14 LWaldG Berlin) ist jedermann das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet. Dabei ist das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Wald nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht jeweils auf eigene Gefahr.

    Einschränkungen hinsichtlich des Betretungsrechts ergeben sich nach § 14 Abs. 2 LWaldG Berlin. Nicht betreten werden dürfen danach:

    • umfriedete Grundstücke und Gehöfte, die nicht Erholungszwecken dienen,
    • Schonungen und Naturverjüngungen, deren Betreten durch Einzäunung oder Verbotszeichen untersagt ist,
    • Flächen während der Dauer des Einschlags oder der Aufbereitung von Holz,
    • forstbetriebliche und jagdliche Einrichtungen,
    • Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Prozessschutzflächen, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes), Europäische Vogelschutzgebiete (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes) und Konzertierungsgebiete (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes), soweit sie umfriedet sind, und
    • Waldflächen von nicht allgemein zugänglichen Grundstücken aus.

    Im Wald müssen aber für diese Naturlandschaften übliche Risiken in Kauf genommen werden. Zu den waldtypischen Gefahren gehören herabfallende Äste, Wurzeln, Zecken, Bäume, die umbrechen können und Gefahren, die sich aus der Natur oder der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes unter Beachtung der jeweiligen Zweckbestimmung ergeben. Gegen diese müssen die Berliner Forsten Waldwege grundsätzlich nicht sichern.

    Das bedeutet für Sie als Waldbesucherinnen und – besucher, typische Waldgefahren gehören zum übernommenen Risiko, der Waldbesuch erfolgt auf eigene Gefahr (§ 13 LWaldG Berlin). Pilze, die Sie nicht kennen, sollten Sie besser stehen lassen und nur die Pilze sammeln, die Sie genau bestimmen können. Das Sammeln von Pilzen, Beeren und Früchten, sofern diese nicht geschützt sind, ist in kleinen Mengen und für den Eigenbedarf gestattet (§ 13 LWaldG Berlin).

    Die Berliner Forsten sind stets um Ihr Wohlergehen bemüht und führen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht regelmäßige Kontrollen der Stand- und Bruchfestigkeit der Bäume an öffentlichen Straßen und Wegen, an Siedlungsrändern, ausgewiesenen Wanderwegen und an Erholungseinrichtungen durch.

  • Wie ist der Umgang mit Feuer im Wald geregelt?

    Berlin und Brandenburg zählen zu den trockensten Regionen Deutschlands und die bis heute vielfach durch Kiefern geprägten Wälder sind besonders stark durch Waldbrände gefährdet. Rauchen und Feuermachen sind daher im Berliner Wald und in dessen Nähe ganzjährig verboten. Auch die achtlos aus dem Autofenster geworfene Zigarettenkippe kann zu einem Waldbrand führen. Die Berliner Forsten weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von Jahreszeit und Witterung Feuer und Funkenflug ein erhebliches Waldbrandrisiko bergen. Bis zu einem Abstand von 100 m zum Wald ist offenes Feuer oder Rauchen daher unbedingt zu vermeiden. Auf dem Spiel stehen vielfältige Erholungslandschaften und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen.

    Wer das Verbot ignoriert und ein Feuer entfacht oder raucht, zündelt mit seiner finanziellen Existenz und begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden kann. Geht der Brand auf grobe Fahrlässigkeit zurück, kann der Verursachende für den Löscheinsatz der Feuerwehr persönlich haftbar gemacht werden. Wird vorsätzlich gezündelt, handelt es sich um eine Straftat und es droht eine Gefängnisstrafe.

  • Ist das Grillen im Wald erlaubt?

    In den Wäldern Berlins und auch an den Stränden von Havel, Müggelsee, Spree und anderen Badegewässern im Wald ist das Grillen ganzjährig verboten. Es gibt viel trockenes und leicht entflammbares Laub und Geäst auf dem Waldboden und der Wind weht Asche und Funken viele Meter weit. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € nach § 22 LWaldG Berlin geahndet werden kann.

    Geht der Brand auf grobe Fahrlässigkeit zurück, kann der Verursachende für den Löscheinsatz der Feuerwehr persönlich haftbar gemacht werden.

    Wenn Sie dennoch Grillen wollen, gibt es die Möglichkeit, in Berlin einen der Grillplätze in den Grün- und Erholungsanlagen der Bezirksämter zu nutzen.

    Eine Übersicht erhalten Sie auf der Seite Grillen in Berlin oder erfragen Sie bitte die Grillplätze direkt bei den Grünflächenämtern.

  • Welche Gefahren entstehen durch Stürme?

    Während aber auch nach Sturmereignissen gilt besondere Vorsicht im Wald. Etliche Waldwege sind unter Umständen durch umgefallene Bäume nicht nutzbar und müssen freigeschnitten werden. Selbst wenn der Wind nachgelassen hat, können im Wald auch Tage später noch Bäume um- und Äste herabfallen. Es besteht Lebensgefahr.

    Deshalb bitten die Berliner Forsten Sie, bei angekündigten Stürmen den Spaziergang im Wald zu vermeiden. Und auch nach dem Sturm ist es ratsam, erst einmal den Waldspaziergang zu verschieben.

    Sollten Sie sich während eines Sturms im Wald befinden, bewahren Sie Ruhe, verlassen Sie umgehend den Wald (bleiben Sie auf dem Weg) und bringen Sie sich in Sicherheit. Vor allem Bäume, die vom letzten Sturm, durch Käferbefall oder Blitzschlag vorgeschädigt sind, aber auch Bäume, die einem Herbststurm mit ihrer belaubten Baumkrone viel Angriffsfläche bieten, können Ihnen gefährlich werden. Da oft bei einem Sturm der Geräuschpegel hoch ist und somit das Fallen eines Baumes nicht bemerkt wird, besteht die Gefahr, von einem Ast oder Baumstamm getroffen zu werden.

    Nach dem Sturm müssen die entstandenen Schäden im Wald von den zuständigen Revierförsterinnen und Revierförstern erfasst und die nötigen Maßnahmen – insbesondere an öffentlichen Straßen und Wegen sowie Rettungswegen – eingeleitet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass es in dieser Zeit zu Sperrungen des Waldes kommen kann (§ 18 LWaldG Berlin) und beachten Sie diese! Das geschieht auch zu Ihrer Sicherheit.

    Wir werden schnellst möglich blockierte Wege freiräumen und die Gefahrenstellen, die mit dem Sturm einhergingen, beseitigen. Dies kann je nach Einfluss des Sturmes allerdings Tage, Wochen oder auch Monate in Anspruch nehmen.

    Sollten Sie Gefahrenstellen melden wollen, die aufgrund eines Sturmes entstanden sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Revierförsterei oder das Forstamt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, wenn wir nicht gleich tätig werden können.

Wildtiere

  • Wie kommen Wildtiere in die Stadt?

    Berlin hat eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt. Viele Tiere richten sich auf die menschliche Nachbarschaft ein. Manchmal führt dieses Nebeneinander zu Problemen. In der grünen Metropole Berlin muss man sich auch mit Wildtieren arrangieren. Letztlich sind sie ein Zeichen für die hohe Lebensqualität unserer grünen Stadt – nicht nur für uns Menschen.

    Bei Fragen zu und Problemen mit Wildtieren helfen Ihnen Fachleute des Naturschutzbundes Deutschland (NABU Berlin) montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr weiter.

    Die Wildtierberatung des NABU Berlin erreichen Sie unter (030) 54 71 28 91
  • Verhalten bei Wildtierbegegnungen – Was ist zu beachten?

    Wenn Sie ein Wildtier oder auch Wildtiernachwuchs finden, sollten Sie diese nicht aufnehmen, sondern in Ruhe lassen. Insbesondere bei Jungtieren sind die Elterntiere oft in der Nähe und kümmern sich um das Tier. Ist das Tier verletzt oder in akuter Not, wenden Sie sich an die NABU-Wildtierberatung oder an die Polizei.

  • Was ist beim Umgang mit Füchsen und Wildschweinen im Stadtgebiet zu beachten?

    Wildschweine sind grundsätzlich nicht aggressiv, in Berlin aber oft nicht scheu und teilweise neugierig. Im Falle einer Begegnung empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren und sich langsam zu entfernen oder mit gebührendem Abstand an den Tieren vorbei zu gehen.

    Vorsicht gilt besonders beim Spaziergang mit dem Hund. Mit ihm gibt es sehr viel schneller Wildschweinbegegnungen, die für Hund und Wildschwein ernste Folgen haben können. Um Wildschweine aus Gärten fernzuhalten, ist ein stabiler Zaun, mindestens 1,50 m hoch und etwa 40 cm tief in den Boden eingegraben unverzichtbar. Offene Komposthaufen oder Gartenabfälle außerhalb des Grundstücks am Waldrand entsorgt, sind eine Einladung an die Wildschweine.

    Auch Füchse sind Wildtiere und sollten respektvoll als solche behandelt werden. Tote Füchse bitte nicht anfassen! Füchsen im häuslichen Umfeld niemals Futterangebote machen und neugierige Jungfüchse vertreiben. Geraten Füchse in die Enge, so sollte ihnen immer ein Fluchtweg frei gemacht werden.

    Geflügel, Kaninchen und Meerschweinchen holt sich der Fuchs, wenn er kann. Deshalb brauchen Tiere, die im Garten gehalten werden, sichere Gehege, deren Gitter möglichst 50 cm tief in den Boden eingegraben werden und auch oben abgedeckt sind, denn Füchse klettern sehr geschickt. Weil auch Marder den Haustieren gefährlich werden können, sollte die Maschenweite des Gitters maximal 4 cm betragen.
    Übrigens: Weder der Fuchsbandwurm noch die Tollwut ist bei den Berliner Füchsen derzeit nachzuweisen.

  • Darf man Wildtiere füttern?

    Das Füttern von Wildtieren ist überflüssig, für die Tiere nicht selten schädlich und führt regelmäßig zu Problemen. Überpopulationen, fehlende Scheu und Distanzlosigkeit, Anstieg von Wildunfällen in der Stadt sowie Ruhestörung und Geruchsbelästigung werden durch die Fütterungen begünstigt. Deshalb ist das Füttern von Wildtieren generell verboten und kann nach dem Landesjagdgesetz (§§ 34 und 50 LJagdG Bln) mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

  • Wildunfall: Was ist zu tun?

    Jährlich werden in Berlin über 200 Wildschweine sowie mehr als 100 Rehe und Füchse bei Unfällen “erlegt”. In Waldgebieten sollte daher besonders umsichtig gefahren und die Warnhinweise genau beachtet werden. Falls es zu einem Unfall mit Wild kommt, gilt folgendes zu beachten:

    • Unfallstelle absichern,
    • Tier, wenn möglich an den Straßenrand ziehen, nicht mit bloßen Händen anfassen sondern Handschuhe tragen. Das Wild nicht in das Auto einladen oder mitnehmen, da dies rechtlich als Wilderei gilt.
    • Polizei verständigen und Unfallstelle möglichst genau beschreiben.
    • Wenn das Wild verletzt fliehen konnte: Unfallstelle deutlich markieren. Auf keinen Fall auf eigene Faust hinterhergehen. Das übernehmen Fachleute.
    • Die Unfallspuren am Wagen (Blut, Haare) nicht entfernen, sondern von der Polizei bestätigen lassen.
    • Wildschäden mit Haarwild (z.B. Wildschweine, Rehe) sind über die Vollkasko- und auch über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Mitglieder von Automobilclubs erhalten unter Umständen auch von dort Kosten erstattet.
  • Wird in Berlin gejagt?

    In einer Großstadt wie Berlin führt das Auftreten von Wildtieren immer wieder zu Schäden oder Konflikten. Zu hohe Wilddichten können auch dem Wald und unter Umständen der Lebensgemeinschaft der Wildtiere selbst schaden. Daher ist eine weidgerechte Bejagung einiger Tierarten auch im Berliner Erholungswald erforderlich.

    Die Jagdausübung unterliegt einerseits strengen gesetzlichen Regelungen (Bundesjagdgesetz/ Landesjagdgesetz Berlin) und im Ballungsraum zusätzlich besonderen Sicherheitsanforderungen. Zudem sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.

  • Ist Wildfleisch gesund?

    Wildfleisch kommt direkt aus der Natur. Das macht das Fleisch einzigartig mit gesunden Eigenschaften. Wildtiere leben frei in der Natur in heimischen Wäldern, haben Bewegungsfreiheit, eine abwechslungsreiche artgerechte Ernährung – das wirkt sich auch auf das Fleisch aus.

    Wildfleisch ist fettarm und reich an Vitaminen und somit bestens geeignet für eine zeitgemäße und gesundheitsbewusste Ernährung.

    Das bei der Jagd in den Berliner Wäldern anfallende Wildfleisch vermarkten die vier Berliner Forstämter unmittelbar. Insbesondere Wildschweine und Rehe werden dabei überwiegend im ganzen Stück an den Wildhandel und die Gastronomie verkauft. Aber auch private Interessenten können Wildfleisch aus den Wäldern der Stadt erwerben. In Ausnahmefällen werden auch einzelne Portionen des grob zerlegten Wildes angeboten – dies insbesondere zu besonderen Verkaufsterminen. Erkundigen Sie sich in den Berliner Forstämtern nach diesen Terminen und fragen Sie nach den jeweils aktuellen Angeboten. Dort erfahren Sie auch die gültigen Preise dieses hochwertigen Fleisches.

    Forstamt Grunewald
    Tel.: (030) 8953 810

    Forstamt Köpenick
    Tel.: (030) 6419 3775

    Forstamt Pankow
    Tel.: (030) 4749 8821

    Forstamt Tegel
    Tel.: (030) 4360 2613

Mit Kindern in den Wald

  • Was bietet der Berliner Wald Kindern und Familien?

    Wälder sind gerade für Großstadtkinder wichtige Erlebnisräume. Hier kann abseits der Grenzen und Gefahren der Stadt die Natur erkundet, die eigene Abenteuerlust gestillt und motorische Geschicklichkeit geschult werden. Neben den vielfältigen Möglichkeiten, die der Wald selbst bietet, stehen 14 Waldspielplätze für einen Ausflug in die verschiedenen Waldgebiete der Stadt zur Verfügung (siehe auch die Informationsseiten zu den Waldspielplätzen der Berliner Forsten).

    Vor allem die Angebote der Berliner Waldschulen bieten Kitas und Schulen, aber auch Familien, die Möglichkeit, den Wald aus ganz unterschiedlichen Perspektiven zu erleben und zu entdecken und auf diese Weise nachhaltig und mit allen Sinnen Eindrücke und Wissen zu sammeln.

Hunde im Wald

  • Wo und wie kann man Hunde im Wald ausführen?

    In Berlin leben zwischen 150.000 bis 200.000 Hunde. Zwölf Hundeauslaufgebiete mit einer Größe von 1.250 Hektar stehen zum Ausführen der Hunde im Wald zur Verfügung. In keiner deutschen oder europäischen Stadt existiert ein vergleichbares Angebot. Ein verträgliches Miteinander aller Erholungssuchenden, ob per Fahrrad, auf dem Pferd, zu Fuß, mit Kinderwagen, mit und ohne Hund unterwegs, erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme.

    Im Wald gilt laut Landeswaldgesetz grundsätzlich Leinenpflicht für Hunde. Unangeleintes Ausführen von Hunden ist nur in den ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten gestattet. Aber auch hier gilt: Andere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden, denn die Erholung von Menschen hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang. Hunde müssen daher immer im Einwirkungsbereich des Hundehalters sein und jederzeit zurückgerufen werden können, damit Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Weitere Fragen?

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns unter der E-Mail-Adresse berliner_forsten@forsten.berlin.de oder sprechen Sie direkt unsere Förster und Försterinnen persönlich an (Adressen der Forstämter und Reviere). Sie stehen Ihnen in der Sprechstunde immer dienstags von 14 bis 18 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung gern zur Verfügung.