Schutzgedanke

Der mächtige Stammfuß einer gefährdeten Ulme

Der mächtige Stammfuß einer gefährdeten Ulme

Besonders geschützte Art: Breitblättriges Knabenkraut

Rund drei Viertel des Berliner Waldes sind einfach oder mehrfach naturschutzrechtlich geschützt. Die naturschutzfachlichen Zielsetzungen der Berliner Forsten sind in der Waldbaurichtlinie verankert, die den forstlichen Handlungsrahmen vorgibt.

Demnach findet Natur- und Artenschutz grundsätzlich auf der gesamten Waldfläche statt. So werden beispielsweise seltene Waldbestände und historische Waldaufbauformen (zum Beispiel Hutewälder und Niederwälder) in ihrem Bestand erhalten und gepflegt, weil sie wertvolle Dokumente der Waldgeschichte darstellen und die Waldentwicklung veranschaulichen.

Für bereits bestehende FFH-Gebiete (nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und Naturschutzgebiete orientiert sich die Bestands- und Biotoppflege an den jeweiligen Pflege- und Entwicklungsplänen. Hierzu finden Absprachen mit der obersten Naturschutzbehörde statt.

Die Spuren des streng geschützten Bibers

Auf gesetzlich geschützte sowie seltene und gefährdete Arten, insbesondere stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tierarten, Pflanzen und Pilze wird besondere Rücksicht genommen. Zu den gefährdeten Arten gehören viele Tier- und Pflanzenarten, die eigentlich Teil der Offenlandschaft sind, dort aber der industriellen Agrarwirtschaft zum Opfer fielen. Die hierzu vorhandenen Informationen werden in die Bestandskarten der Revierleiter aufgenommen.

Jeder Forstamtsbereich legt bei anstehenden Pflegemaßnahmen die naturschutzfachlichen Prioritäten fest und nimmt die Schutz- Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in die jährliche Wirtschaftsplanung auf. Bei der Waldpflege werden insbesondere die nach § 26a NatSchGBln bzw. § 32 NatSchGBbg besonders geschützten Biotope (unter anderem Moore, Trockenrasen, Wiesen, Kleingewässer und naturnahe Wälder) durch gezielte Maßnahmen erhalten, entwickelt und ggf. wiederhergestellt.